25.10.2017
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag, welcher in den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012 begründet ist. Der Kanton trägt die Haupt-verantwortung der PSK. Im Kanton Bern wurden die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich gemacht und damit beauftragt.
Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden inskünftig mindestens alle 10 Jahre sämtliche öffentlichen und privaten Schutzräume kontrollieren, eine Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.
Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob in der Schweiz eine genügende Anzahl von Schutzplätzen für die Bevölkerung vorhanden ist und in welchem Zustand sich diese befinden.
Im Auftrag der Gemeinde Münsingen werden diese gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen in den Monaten November 2017 bis Februar 2018 durch Personal der Firma Abri Audit AG ausgeführt.
Die Abri Audit AG profitiert von der Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, welche mehr als 50 Jahre Erfahrung in der Schutzraumtechnik aufweist und fokussiert sich aus-schliesslich auf Schutzraum-Kontrollen.
Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig schriftlich über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG stellt den betroffenen Eigentümern resp. Liegenschaftsverwaltungen ein Anmeldeschreiben sowie Beilagen zum Unterhalt von Schutzräumen und Hinweise zur Vorbereitung der Kontrolle zu.
Wir bitten alle betroffenen Eigentümer, die Schutzräume rechtzeitig gemäss den Weisungen des BABS und des Kantons Bern für die Kontrollen vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Kellerabteile, welche mit Schutzraumkomponenten belegt sind, zugänglich sein müssen und dass dafür gesorgt ist, dass Panzertüren und Panzerdeckel geschlossen werden können.
Nebst der eigentlichen Kontrolle werden allgemeine kleinere Mängel direkt kostenlos durch den Kontrolleur von Abri Audit AG behoben.
Nach Abschluss der Kontrollen aller Schutzräume in der Gemeinde Münsingen wird die kantonale Behörde den Liegenschaftseigentümern, bei deren Schutzräumen Mängel festgestellt wurden, schriftlich eine Übersicht der vorzunehmenden Reparaturen zustellen.
Wir danken allen betroffenen Liegenschaftseigentümern und -verwaltungen für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.
Gemeinde Münsingen
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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