Flughafen Bern-Belp

30.08.2017

Im Juni 2013 reichte die Flughafen Bern AG (damals ALPAR Flug- und Flugplatzgesellschaft AG) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu Handen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um Genehmigung eines neuen satellitengestützten Anflugverfahrens nach Instrumentenflugregeln (IFR) von Süden auf die Piste 32 sowie ein Plangenehmigungsgesuch für den Neubau einer Einflugleitbefeuerung, einer vereinfachten Anflugbefeuerung sowie zur Erstellung von 3 Hindernisfeuern zur Konturenbefeuerung des Belpbergs ein.

Der Gemeinderat von Münsingen hat die Interessen der Gemeinde durch eine Einsprache geltend gemacht.

Das BAZL hat die Instruktion des Verfahrens abgeschlossen. Vor dem Entscheid wird den Verfahrensparteien (Flughafen Bern AG und Einsprecher/innen) Gelegenheit gegeben, die gesamten Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen.

Die Akten des Verfahrens liegen bis zum 15.09.2017 beim BAZL, Mühlestrasse 2, Ittigen bei Bern zur Einsichtnahme auf. Sie können gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden (Tel. 058 465 98 33). Die Gemeinde Münsingen stellt als Service an die Bevölkerung die aus ihrer Sicht wichtigsten Dokumente der öffentlichen Auflage als PDF zur Verfügung.

Allfällige Schlussbemerkungen sind bis zum 15.09.2017 zu richten an:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine einmalige und kurze Fristerstreckung gewährt werden.

Unsere Durchsicht hat ergeben, dass am Projekt nichts wesentlich geändert hat. Der Flughafen will an den geplanten Südanflügen nichts verändern. Nach Prognose des Flughafens werden künftig rund 28% der Anflüge der IFR-Flüge (Instrumentenflüge) von Süden kommen; bei den VRF-Flügen (Sichtflüge) sind es rund 21%. Eine rechtliche Begrenzung auf diese Zahlen gibt es nirgends. Der AöV, das BAFU und BAZL intern sind der Meinung, dass das Projekt mit gewissen technischen Auflagen genehmigt werden kann.
Die Gemeinde Münsingen wird an ihrer Einsprache festhalten und eine Stellungnahme einreichen.

Auflagedokumente in chronologischer Reihenfolge (nicht abschliessend)

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