Überbauungsordnung "Fernwärmeleitungen Erlenau"

28.06.2018

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 die oben erwähnte Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28.06.2018 bis und mit 30.07.2018 bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 1. OG, 3110 Münsingen öffentlich auf.

Während der Auflagefrist können bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, schriftlich und begründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegeben werden. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.

Gemeinderat Münsingen

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
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*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

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Freitag
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Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
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031 724 51 11
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