28.06.2018
Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 die oben erwähnte Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28.06.2018 bis und mit 30.07.2018 bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 1. OG, 3110 Münsingen öffentlich auf.
Während der Auflagefrist können bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, schriftlich und begründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegeben werden. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.
Gemeinderat Münsingen
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail