Alimentenhilfe

Alimentenhilfe
Alimentenhilfe (be.ch)
Sozialdienst

Damit ein Kind von getrennten Eltern Alimente erhält, benötigen Sie eine gültige Unterhaltsregelung (gerichtliche Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte Unterhaltsvereinbarung).
Wenn die Ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden, können Sie Alimentenbevorschussung und/oder Alimenteninkasso beantragen.
 

Alimentenbevorschussung ist möglich, wenn

  • Sie zivilrechtlicher Wohnsitz in Münsingen haben.
  • es sich um laufend geschuldete Alimente für minderjährige Kinder handelt.
  • es sich um laufend geschuldete Alimente für volljährige Kinder in Erstausbildung handelt, sofern das im Unterhaltstitel so vereinbart wurde.
  • das Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegt.
     

Alimenteninkasso/Inkassohilfe ist möglich, wenn

  • Sie zivilrechtlicher Wohnsitz in Münsingen haben.
  • es sich um Alimentenschulden handelt.
  • es sich um nachehelichen Unterhalt für Geschiedene handelt.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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