Jugendschutz

Jugendschutz
www.jugendschutzbern.ch
Gemeindepolizei

Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist jeweils auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. Das Bar- oder Servicepersonal muss instruiert sein und die Bestimmungen sind strikte einzuhalten. Zu beachten ist insbesondere der sogenannte „Sirupartikel“, wonach mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholhaltige Getränke in der gleichen Menge (Art. 28 GGG) angeboten werden müssen. Plakate zum Jugendschutz können bei der Gemeindeverwaltung, Neue Bahnhofstrasse 4, bezogen werden.

Mustervorlage Jugendschutzkonzept
Getränkeprüfung «Sirupartikel»

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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