Freiwilliger Kindsschutz

Freiwilliger Kindsschutz
Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf
Sozialdienst

Für die Vermittlung von Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welchen Bedarf Ihr Kind hat, organisieren die nötigen Massnahmen und stellen deren Finanzierung sicher. Sie leisten im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag an diese Massnahmen.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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