Arbeitslos - was nun?
Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
Ist Ihnen die Stelle gekündigt worden, so prüfen Sie zuerst, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Wichtig ist, dass Sie schon während der Kündigungsfrist nach neuen Stellen suchen und Sie die Unterlagen jeweils aufbewahren.
Sie können sich auch bereits während der Kündigungsfrist zur Arbeitsvermittlung melden, jedoch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sie können rückwirkend keinen Anspruch für die Leistungen der Arbeitslosenversicherung geltend machen.
Anmeldung beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) via Gemeinde
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, vorsprechen. Dazu sind folgende Unterlagen mitzunehmen:
- Versicherungsausweis AHV-IV
- Niederlassungsbewilligung, Identitätskarte oder Pass
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis
Sie füllen dort ein Anmeldeformular aus und erhalten ein Couvert mit diversen Informationen und weiteren Formularen. Sie haben das Recht auf freie Kassenwahl, das heisst Sie bestimmen, von welcher Arbeitslosenkasse Sie die Arbeitslosenentschädigung beziehen wollen. Eine Liste der vor Ort verfügbaren Arbeitslosenkassen wird Ihnen abgegeben. Die Anmeldung wird von der Einwohnerkontrolle dem RAV in Gümligen weitergeleitet. Sie werden vom RAV anschliessend zu einem Beratungsgespräch eingeladen, wo das weitere Vorgehen besprochen wird.
Die Einwohnerkontrolle ist nur für die Anmeldung zuständig. Bei rechtlichen Fragen oder anderen Unklarheiten können Sie sich an folgende Adressen wenden:
RAV Gümligen
Bern und Mittelland
Worbstrasse 223
Postfach 93
3073 Gümligen
Tel. 031 950 91 11
Fax 031 950 91 01
E-Mail rav.guemligen@vol.be.ch (rav.guemligen@vol.be.ch)
Nützliche Informationen rund um die Arbeitslosigkeit im Internet: www.rav.ch





