Hochbau, Bauinspektorat
Die Gemeinde Münsingen besitzt die volle Baubewilligungskompetenz. Mit Ausnahme von gemeindeeigenen Bauvorhaben und Vorhaben im Gastgewerbe werden die Baugesuche innerhalb der Bauabteilung abschliessend behandelt.
Am Telefon oder bei uns im Büro beantworten wir Ihre Fragen oder beraten Sie gerne auch an Ort und Stelle.
Informations- und Kontaktstelle
Bauabteilung
Thunstrasse 1
3110 Münsingen
Tel. 031 724 52 20
Fax 031 724 51 04
E-Mail bauabteilung@muensingen.ch (bauabteilung@muensingen.ch)
Hauptaufgabenbereiche
- Baubewilligungsverfahren
- Behandlung von Voranfragen
- Einspracheverhandlungen
- Reklamewesen
- Baukontrollen
- Brandschutz
- Beurteilung von Beitragsgesuchen an schützens- und erhaltenswerten Bauten
- Farb- und Materialwahl von Neu- und Umbauten
- Kontrolle über die Einhaltung der Gewässerschutzvorschriften
- Gebäudenummerierung
- Gebäudeversicherung
- Innerhalb des Perimeters Ortsbildschutzgebiete unterliegen alle
- Bauvorhaben und Aussenrenovationen der Beurteilung durch die
- Gestaltungskommission. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf.
- Übrigens an Mehraufwendungen bei Umbauten und Renovationen an schützens- und erhaltenswerten Bauten werden Beiträge aus dem Fonds für Ortsbildschutz ausgerichtet.








