Mietamt
Das Mietamt Münsingen ist zuständig für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus dem Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtrecht für Objekte in den Gemeinden Münsingen und Tägertschi.
Ordentliche Adresse für alle Gesuche oder Eingaben:
Mietamt Münsingen
p. A. Advokaturbüro Urs Eymann
Breitenrainstrasse 27
3013 Bern
Auskünfte
Das Sekretariat des Mietamts berät MieterInnnen und VermieterInnen und erteilt Auskünfte per Telefon, FAX oder E-Mail. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Das Sekretariat des Mietamts Münsingen wird wie folgt geführt:
Advokaturbüro
Fürsprecher Urs Eymann
Breitenrainstrasse 27
3013 Bern
Tel. 031 382 21 51
Fax. 031 382 41 81
E-Mail urs.eymann@advokatur-eymann.ch (urs.eymann@advokatur-eymann.ch)
Besprechungen
Wird ein persönliches Gespräch gewünscht, kann mit dem Sekretariat ein Besprechungstermin in Münsingen vereinbart werden. Die Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung stehen dazu zur Verfügung.
Unterlagen
Mietverträge und Formulare für die Wohnungskündigung und Mietzinserhöhung (nur für VermieterInnen) erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle Münsingen.
Kündigung und Pauschale
Ortsübliche Kündigungstermine sind: 30. April und 31. Oktober. Diese gelten, soweit im Mietvertrag nicht andere Kündigungstermine vereinbart wurden. Die Kündigungsfrist beträgt für Wohnungen 3 Monate und für Geschäftsräume 6 Monate, sofern nicht eine längere Frist im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Pauschale für allgemeine Kostensteigerung beträgt 0.5 (sofern nicht besondere kostensteigernde Faktoren geltend gemacht werden können).
Wohnungsübergaben
Das Mietamt steht für Wohnungsübergaben nicht zur Verfügung. VermieterInnen oder Miete-rInnen, die eine(n) Abnahmeexpertin/experten beiziehen möchten, wenden sich an den Hauseigentümerverband des Amts Konolfingen (Tel 031 917 00 90; Fax 031 917 00 95 oder E-Mail info@hev-konolfingen.ch (info@hev-konolfingen.ch) ) oder den Mieterverband des Kantons Bern (Tel. 0848 844 844 oder E-Mail mv@mvbern.ch (mv@mvbern.ch) ).
Streitigkeiten
In mietrechtlichen Streitigkeiten ist das Mietamt Münsingen die zuständige Schlichtungsbehörde. Das Verfahren ist normalerweise kostenlos und wird mit einem schriftlichen Gesuch der MieterInnen oder VermieterInnen eingeleitet. So ist zum Beispiel gegen eine Kündigung oder Mietzinserhöhung innert 30 Tagen seit Erhalt des Formulars ein Gesuch mit Rechtsbegehren und Begründung an das Mietamt Münsingen einzureichen. Das Gesuch wird der Gegenpartei zur Stellungsnahme zugeschickt.
Verhandlungen
Das Mietamt führt Verhandlungen in 3er-Besetzung und ist paritätisch zusammengesetzt aus (PräsidentIn, VermietervertreterInnen, MieterverterInnen) sowie dem Sekretariat. Die gewählten Mitglieder des Mietamts Münsingen sind der Homepage der Gemeinde Münsingen zu entnehmen. In erster Linie wird versucht, eine Einigung unter den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, so entscheidet das Mietamt über:
- Nichtigkeit/Gültigkeit von Kündigungen
- Mieterstreckungsgesuchen
- Ansprüche bei hinterlegten Mietzinsen
In allen übrigen Fällen hat das Mietamt keine Entscheidungskompetenz. Es erteilt die Bewilligung zur Einreichung einer Klage beim ordentlichen Zivilgericht: Gerichtskreis VII Konolfingen, Schlossweg 10, 3082 Schlosswil, wenn keine Einigung erfolgt.
Weitere Informationen zum Mietrecht erhalten Sie hier:
- Mietrecht im Obligationenrecht www.gesetze.ch/sr/220/220_017.htm
- Hauseigentümerverband Schweiz www.hev-schweiz.ch
- Mieterinnen- und Mieterverband www.mieterverband.ch
- Mietrechtspraxis www.mietrecht.ch





