Mietamt/Schlichtungsbehörde

Auf den 1. Januar 2011 wird im Kanton Bern die Justizreform umgesetzt. Mit dieser Reform wird die Tätigkeit der Mietämter und Arbeitsgerichte im Kanton in der heutigen Form beendet. Ab 1. Januar 2011 werden die Tätigkeiten dieser Institutionen durch die Regionalen Schlichtungsbehörden wahrgenommen. Für Münsingen ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zuständig.

Ordentliche Adresse für alle Gesuche oder Eingaben:

Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Effingerstrasse 34
3008 Bern

Tel.: 031 635 47 50
Fax: 031 635 47 51
Mail: schlichtungsbehoerde.bern@justice.be.ch (schlichtungsbehoerde.bern@justice.be.ch)

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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