Öffentliche Planauflage


Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung „Dorfzentrum Münsingen“, im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 5 BauV

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Überbauungsordnung „Dorfzentrum Münsingen“ vom 25. Juli 2007 im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 5 Bauverordnung Kanton Bern zu ändern. Die Änderung beinhaltet folgende Anpassung:

  • Erweiterung Bereich für eingeschossige Anbauten Nordfassade (Gebäude Spar+Leihkasse Münsingen, Bäckerei Berger Terrasse)

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 4. Juni 2010 bis am 4. Juli 2010, auf der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung des Überbauungsplanes bei der Bauabteilung Münsingen bis spätestens am 4. Juli 2010 schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.

  • Erläuterungsbericht vom 27.05.2010 (pdf)
  • Überbauungsordnung "Dorfzentrum Münsingen" vom 14.10.2003 / Geringfügige Änderung der ÜeV vom 21.08.2007 (pdf)
  • Überbauungsplan 1:500 vom 04/2010 (pdf)

 

 

 

 

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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