Richtplan Energie
Das im November 2006 unterzeichnete Berner Energieabkommen sieht als zentrales Instrument zur Energieplanung die Erstellung eines Richtplans Energie für Münsingen vor. Bereits 2003 hat der Gemeinderat der Erarbeitung eines Richtplans Energie zugestimmt und Ziele festgelegt. Der vorliegende Richtplan Energie wurde vom Gemeinderat am 2. Dezember 2009 und vom Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) am 25. Mai 2010 genehmigt.
Der Richtplan Energie ist ein kommunaler Richtplan nach Art. 68 Bernerisches Baugesetz. Richtpläne sind Führungs- und Koordinationsinstrumente der Behörden zur Erreichung der gesetzten Ziele und weisen einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren auf. Der Richtplan Energie hat zum Ziel, die räumliche Entwicklung und die Energienutzung besser aufeinander abzustimmen. Lokale und erneuerbare Energien sollen verstärkt genutzt und der effiziente Einsatz der Energie gefördert werden. Der Richtplan besteht aus einem Erläuterungsteil, Massnahmenblättern und einer Richtplankarte. Massnahmenblätter und Richtplankarte sind für die Gemeindebehörden verbindlich. Gewisse Massnahmen des Richtplans Energie wurden im Rahmen der Ortsplanungsrevision in die Grundordnung übernommen (Perimeter mit Anschlusspflicht im Zonenplan, Vorschriften im Baureglement etc.). Dadurch erhalten diese Verbindlichkeit für die Grundeigentümer.








