Richtplan Landschaft
Der Richtplan Landschaft 2010 von Münsingen ist ein kommunaler Richtplan nach Art. 68 Bernerisches Baugesetz. Richtpläne sind Führungs- und Koordinationsinstrumente der Behörden zur Erreichung der gesetzten Ziele und weisen einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren auf. Der Richtplan Landschaft hat zum Ziel, ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten, aufzuwerten oder neu zu schaffen. Der Richtplan besteht aus einem Erläuterungsteil, zehn Massnahmenblättern und einer Richtplankarte. Massnahmenblätter und Richtplankarte sind für die Gemeindebehörden verbindlich.








