Einkommenssteuer

 

Allgemein

Die Einkommenssteuer wird aufgrund des steuerbaren Einkommens errechnet. Deshalb muss zunächst das steuerbare Einkommen ermittelt werden. Erst wenn dieses feststeht, kann die geschuldete Steuer aufgrund der Tarife berechnet werden.

Das bernische Steuergesetz kennt das System der sogenannten allgemeinen Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass alles Einkommen besteuert wird, gleichgültig, ob das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, aus Vermögen oder anderen Quellen stammt, und ohne Beachtung der äusseren Form, Dauer und Bezeichnung.

 

Steuerbares Einkommen

Das steuerbare Einkommen wird ermittelt aus Roheinkommen abzüglich Aufwendungen und allgemeine Abzüge ergibt das Reineinkommen. Vom Reineinkommen werden die Sozialabzüge subtrahiert, welches zum steuerbaren Einkommen führt. Aufgrund des steuerbaren Einkommens kann nun die geschuldete Steuer berechnet werden.

 

 
 

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