Erbschafts- und Schenkungssteuern
Die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Bern basiert auf dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 23. November 1999 (ESchG). Dieser Steuer unterliegt der unentgeltliche Vermögensübergang durch Erbgang, Vorempfang oder Schenkung. Steuerpflichtig ist die begünstigte Person, also der Erbschaftsempfänger oder die Erbschaftsempfängerin.
Die Steuersätze sind nach Personengruppen unterteilt. Je entfernter die Beziehungsnähe bzw. der Verwandtschaftsgrad, desto grösser ist die Steuerbelastung.






