Grundstückgewinnsteuer
Der Kanton Bern erhebt, wie alle anderen Schweizer Kantone auch, eine Steuer auf Grundstückgewinnen, die beim Verkauf von Grundstücken erzielt werden. Es handelt sich dabei um eine separate Einkommenssteuer, die nach einem gesonderten Tarif erhoben wird. Gewinne unter CHF 5000.00 sind steuerfrei. Ebenso Gewinne aus der Veräusserung von beweglichem Vermögen (z.B. Fahrzeuge). Die gesetzliche Grundlage für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern besteht im Steuergesetz 2001 (StG 2001, Art. 126 ff.). Weitere Informationen zum amtlichen Wert erhalten sie auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung .
Infoline Steuerverwaltung des Kantons Bern
Tel. 0848 844 411
E-Mail region.bemi@fin.be.ch (region.bemi@fin.be.ch)
Website www.sv.fin.be.ch





