Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer richtet sich nach dem rechtskräftigen amtlichen Wert. Nach dem neuen bernischen Steuergesetz (StG) ist diejenige Person steuerpflichtig, welche am Ende des Kalenderjahres im Register der amtlichen Werte eingetragen ist. Die Liegenschaftssteuer ist somit von derjenigen Person geschuldet, die am 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer/in eingetragen ist. Eine pro-rata-Aufteilung ist nicht möglich.
Für Grundstücke in der Gemeinde Münsingen beträgt die Liegenschaftssteuer 1%o des amtlichen Wertes.





