Quellensteuer
Die Quellensteuer wird vom Erwerbseinkommen von Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung erhoben, die sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten.
Das Quellensteuerverfahren im Kanton Bern wurde per 01.01.2010 einer grundlegenden Änderung unterzogen.
Für alle Arbeitgeber, resp. SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) gibt es nur noch einen Einreicheort im Quellensteuerverfahren, die sogenannte QST-Institution. Dies ist nicht mehr die jeweilige Wohn-/Aufenthaltsgemeinde der quellenbesteuerten Personen. Die QST-Institution wird auf Grund der Sitzgemeinde des SSL zugeteilt. Der zentrale Einreicheort und Ansprechpartner für SSL der Region „Bern-Mittelland“ ist:
Steuerverwaltung der Stadt Bern
Quellensteuer
Schwarztorstrasse 31
Postfach
3000 Bern 14
E-Mail steuerverwaltung.qst@bern.ch (steuerverwaltung.qst@bern.ch)
Tel. 031 321 61 11
Das Anmeldeverfahren mittels den Formularen T-503 entfällt. Die an der Quelle zu besteuernden Personen können direkt zusammen mit der Abrechnung gemeldet werden.
Die Steuertabelle für die Quellensteuer finden Sie hier.
Hinweis
Alle SSL, welche für ihre quellensteuerpflichtigen Personen Quellensteuern abrechnen müssen, können neu - nach Registrierung im TaxMe-Portal (www.taxme.ch) - diese Abrechnungen elektronisch erfassen und übermitteln. Die Bezugsprovision ist höher als bei Einreichung der Abrechnungen in Papierform.
Das TaxMe-Portal Quellensteuer kann ab dem Steuerjahr 2010 genutzt werden.
Detaillierte Informationen zum Quellensteuerverfahren können der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung entnommen werden: www.fin.be.ch





