Vermögenssteuer

 

Allgemein

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Gradmesser der Besteuerung führt dazu, dass neben dem Einkommen auch das Vermögen für die Besteuerung der natürlichen Personen herangezogen wird. Als Ergänzung zur Einkommenssteuer zahlen deshalb natürliche Personen, welche Vermögen haben, zusätzlich eine Vermögenssteuer (Art. 65 StG).

 

Steuerbares Vermögen

Nachdem vom reinen Vermögen (Aktiven abzüglich Schulden) die persönlichen Abzüge gemacht worden sind, verbleibt das steuerbare Vermögen.

 
 

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