Feuerwehrdienstersatzabgabe



Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 19. Altersjahr und endet mit dem 52. Altersjahr.

Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, bezahlen zwischen dem 21. und 52. Altersjahr eine Ersatzabgabe. Die Ersatzabgabe beträgt 10 % der einfachen Steuer, jedoch mindestens CHF 20.00 und höchstens CHF 400.00 pro Person/Familie. Das Reglement öffentliche Sicherheit (RöS) können Sie beim Online-Schalter herunterladen.

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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