Todesfall

Verwandte, Angehörige oder Bekannte melden den Todesfall beim

Zivilstandskreis Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern

Tel. 031 635 42 00
Fax 031 635 42 01

Bei der Meldung vorzulegen sind

  • die ärztliche Todesbescheinigung
  • der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
  • das Familienbüchlein

War die verstorbene Person in einem Heim wohnhaft, ist zusätzlich die Anzeige eines Todesfalls mitzunehmen. Diese wird durch das Heim ausgestellt. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder ausserhalb des Wohnortes ist die Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt dieses Ortes zu machen. Es sind die gleichen Unterlagen mitzunehmen.

Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch die Zivilstandsämter.
Falls notwendig wird sich die Einwohnerkontrolle betreffend Einlage neuer Schriften beim Ehepartner melden.


Merkblätter und Checklisten

Checkliste_bei_Todesfall.pdf

Erbschaftsausschlagung.pdf

Merkblatt_Erbenbescheinigung.pdf

Merkblatt_Inventarwesen.pdf

Merkblatt_Regierungsstatthalter.pdf

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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