Bekämpfung von Feuerbrand
Im Frühling 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft den ganzen Kanton Bern in eine Feuerbrand-„Befallszone" eingeteilt. In Befallszonen wird nicht mehr damit gerechnet, den Feuerbranderreger vollständig auszurotten. Die Feuerbrand-Bekämpfung konzentriert sich auf Schutzobjekte und ihre Umgebung in einem Umkreis von 500 Metern. Auch in Münsingen wurden Schutzobjekte bezeichnet, welche vorrangig kontrolliert und geschützt werden.
- Was sind Schutzobjekte?
- Wann und wie wird kontrolliert?
- Was passiert, wenn Feuerbrand festgestellt wird?
- Haben Sie Fragen oder besteht Verdacht auf Feuerbrand?
Was sind Schutzobjekte?
Als Schutzobjekt gelten Erwerbsobstanlagen und Baumschulen sowie Hochstammobstgärten, welche mehr als 50 Hochstamm-Kernobstbäume in einem geschlossenen Bestand beinhalten und regelmässig gepflegt und geschnitten werden. Bestände mit weniger als 50 Hochstamm-Kernobstbäumen können ebenfalls als Schutzobjekte ausgeschieden werden, wenn diese aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes schützenswert sind.
Die Schutzobjekte des Kantons Bern sind im Geoportal ersichtlich.
Schutzobjekte werden vom Kanton (Fachstelle für Pflanzenschutz) auf Antrag der Gemeinde genehmigt. Anträge auf Mutationen sind der Bauabteilung, Tel. 031 724 52 20 zu melden.
Wann und wie wird kontrolliert?
Der Feuerbrandkontrolleur kontrolliert das ganze Gemeindegebiet mindestens einmal, der 500m-Perimeter um Schutzobjekte mindestens zweimal pro Saison. Wann immer möglich kontrolliert er Vorgärten von Liegenschaften, Grünflächen etc. von Quartierstrassen und Wegen aus. Besteht ein Feuerbrandverdacht oder muss ein Baum genauer untersucht werden, nimmt der Kontrolleur Kontakt mit dem Besitzer oder der Besitzerin auf.
Schutzobjekte müssen mindestens zweimal pro Saison durch den Besitzer/Bewirtschafter oder in Absprache durch den Feuerbrandkontrolleur kontrolliert werden.
Was passiert, wenn Feuerbrand festgestellt wird?
Bestätigt sich ein Feuerbrandverdacht innerhalb eines Schutzobjektes inklusive der Umgebung in einem Umkreis von 500m, müssen die befallenen Bäume gerodet werden. Ein Rückschnitt ist nur bei geringem Befall bei Apfelbäumen möglich. Die Rodungskosten übernimmt der Kanton. Ausserhalb der Schutzobjekte und ihrem Umkreis von 500m berät der Kontrolleur die betroffenen Besitzer/innen und empfiehlt, mit welcher Massnahme der Feuerbrand am Besten bekämpft wird (Rodung oder Rückschnitt).
Haben Sie Fragen oder besteht Verdacht auf Feuerbrand?
Bauabteilung, Thunstrasse 1, Tel. 031 724 52 20, bauabteilung@muensingen.ch (bauabteilung@muensingen.ch)
Martin Zaugg, Feuerbrandkontrolleur Münsingen, Tel. 079 644 68 37






