Feuerungskontrolle

Kontrolle von Feuerungsanlagen 

 
 

Heizen mit modernen Feuerungsanlagen ermöglicht uns einen Komfort, auf den wir nicht mehr verzichten wollen. Heizen mit Öl, Gas oder Holz verursacht jedoch auch Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Teer. Deshalb beschränkt die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes die zulässigen Emissionen und schreibt regelmässige Kontrollen der Anlagen vor (Feuerungskontrolle). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und entlasten durch die Einsparung von Heizkosten das Budget.

Gemäss kantonaler Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl "Extra leicht" und Gas (VKF) vollziehen die Gemeinden die Feuerungskontrolle. Sie bestimmen dazu eine für die Durchführung der Kontrollen zuständige Person. Für Münsingen ist dies Kreiskaminfegermeister Roland Morgenthaler.

Kontrollrhythmus

Die Feuerungsanlagen müssen in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Kontrollrhythmus auf vier Jahre möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des beco.

Der Inhaber der Anlage muss dem Feuerungskontrolleur Zugang zur Anlage gewähren. Die Kontrolle wird rechtzeitig angekündigt.

Sanierung

Erfüllt eine Anlage die Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle nicht und kann die Anlage auch nicht entsprechend einreguliert werden, verfügt die Gemeinde eine Sanierungsfrist (in der Regel sechs Jahre).

Gebühren

In der Gebührenverordnung der Gemeinde sind die für die Feuerungskontrollen zu erhebenden Gebühren festgehalten. Sie stützen sich auf den Muster-Gebührentarif des Kantons.

Die Gebührenverordnung Feuerungskontrollen finden Sie hier.

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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