Kaminfegerwesen - Feuerschutz

Kontrollen und Reinigung von Feuerungsanlagen

 
 

Mit der regelmässigen Reinigung und Kontrolle von Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen (wie Cheminées, Schwedenöfen, Kamine, Heizungsanlagen usw.) kann das Risiko von Bränden reduziert bzw. verhindert werden.

Im Kanton Bern ist das Kaminfegerwesen staatlich geregelt. Der Kanton legt die Gebietseinheiten (Kaminfegerkreise) und die Tarife fest. In Rücksprache mit den jeweiligen Gemeinden wählt die Gebäudeversicherung Bern (GVB) pro Kaminfegerkreis eine/n Kreiskaminfegermeister/in. Für Münsingen zuständig ist Kreiskaminfegermeister Roland Morgenthaler.

Reinigung und Kontrolle

  • Alle mit flüssigen (Öl) oder festen Brennstoffen (Holz, Pellets, Späne, Briketts usw.) betriebenen Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen müssen periodisch gereinigt und kontrolliert werden.
  • Dabei wird überprüft, ob die feuerschutztechnischen, lufthygienischen und energetischen Anforderungen erfüllt sind.
  • Die Kontroll- und Reinigungsfristen betragen bei
    Anlagen mit flüssigen Brennstoffen: 1-2 mal pro Jahr
    Anlagen mit festen Brennstoffen: 2 mal pro Jahr
    Zusatzanlagen wie Cheminées etc.: 1 mal pro Jahr, sofern nur gelegentlich in Betrieb
    Eine vollständige Übersicht der Kontroll- und Reinigungsfristen finden Sie hier.

Tarife

Alle Kaminfegerarbeiten und feuerpolizeilichen Kontrollaufgaben werden nach einem genau festgelegten Richttarif verrechnet. Der Richttarif ist in der Kantonalen Verordnung über die Kaminfegertarife festgelegt.

Weitere Informationen

…finden Sie auf der Website der Gebäudeversicherung Bern (GVB).

 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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