Vernetzungsprojekt 2010-2015 - Häutligen, Münsingen, Tägertschi

Informationen für Landwirte und Landwirtinnen

 

Auflagen und Bewirtschaftungsregeln

Die im Vernetzungsprojekt von Häutligen, Münsingen und Tägertschi definierten Auflagen und Bewirtschaftungsregeln entsprechen den kantonalen Mindestanforderungen. Sämtliche Anforderungen finden Sie hier.

Die meisten Typen ökologischer Ausgleichsflächen sind in fast allen Massnahmengebieten vernetzungsbeitragsberechtigt.

Wichtig: Es können nur Flächen und Objekte für die Vernetzung angemeldet und Verträge abgeschlossen werden, welche bei der Stichtagserhebung im Frühling als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet wurden.

 

Neue Vernetzungsverträge 2010-2015

Mit Ablauf der ersten Vernetzungsphase 2004-2009 sind sämtliche Vernetzungsverträge (und Schnittverträge) zwischen der Gemeinde und den Bewirtschafter/innen ausgelaufen.

Sie werden gestützt auf die neuen Grundlagen für die zweite Vernetzungsphase 2010-2015 neu abgeschlossen.

Beispiel (Muster) eines Vertrages für die Vernetzung in der Gemeinde Münsingen (pdf)

 

Förderung von Ziel- und Leitarten

Ziel des Vernetzungsprojektes ist es, die Wirkung der ökologischen Ausgleichsflächen auf die Artenvielfalt zu verbessern, indem natürliche Nischen im Landwirtschaftsland geschaffen und isolierte Lebensräume miteinander vernetzt werden.

Für jedes Massnahmengebiet wurden so genannte Ziel- und Leitarten festgelegt, welche mit Hilfe der Vernetzungsflächen/-objekte gefördert werden sollen.

Ziel- und Leitarten pro Massnahmengebiet (pdf)

Beschreibung / Lebensraumansprüche der Ziel- und Leitarten (pdf)

Siehe auch "Leitarten für das Landwirtschaftsgebiet" (Schweizerische Vogelwarte).

 

 

NEU: Beiträge an die Qualitätskontrolle

Haben Sie Interesse, Ihre Ausgleichsflächen für den Qualitätsbeitrag anzumelden? Beim Erreichen der Qualitätsanforderungen übernimmt Münsingen für Flächen im Gemeindegebiet die Kosten für die Qualitätskontrolle(n).

Auskunft und Kontakt:
bauabteilung@muensingen.ch (bauabteilung@muensingen.ch)
T 031 724 52 20

 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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