Jakobskreuzkraut und Ackerkratzdistel


Auf den landwirtschaftlichen Flächen breiten sich seit einigen Jahren das Jakobskreuzkraut und andere Problemunkräuter wie die Ackerkratzdistel immer mehr aus. Das Jakobskreuzkraut ist für alle Wiederkäuer eine giftige Pflanze, deren Giftstoffe auch in Dürrfutter und Silage wirksam bleiben. Die Gifte sammeln sich im Tier an und können zum Tod des Tieres führen. Die Ackerkratzdistel ist eine ausdauernde Pflanze, die zahlreiche Ausläufer bildet und deshalb schwer zu bekämpfen ist.

Ein wichtiger Faktor für die Zunahme dieser Problemunkräuter sind Rationalisierungsmassnahmen im Strassenunterhaltsdienst und bei der Pflege von Wegen, Plätzen oder Ruderalflächen (Schutthaufen, Böschungen etc.). Das Jakobskreuzkraut und die Ackerkratzdistel sind Lückenfüller und spät blühende Pflanzen, die zwischen Mitte Juni und Mitte August blühen. Ihre Samen werden vom Wind über weite Distanz verfrachtet. Werden diese Pflanzen bei Blühbeginn gemäht, geköpft oder ausgerissen (Pflanzen aber nicht liegen lassen!), können sie nicht absamen und sich auf benachbarten Flächen nicht etablieren. An Strassen, Wegen und Plätzen ist diese Methode auch die einzige Bekämpfungsmöglichkeit, da eine chemische Bekämpfung gemäss Anhang 2.5 der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (SR 814.81) nicht gestattet ist.

Im Kanton Bern ist die Bekämpfung von Problempflanzen (ausser der Ambrosia) nicht obligatorisch. Sollte sich die Situation verschlimmern, könnte die Fachstelle für Pflanzenschutz die Bekämpfung der erwähnten Pflanzen gemäss Art. 22b der kantonalen Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV, BSG 910.112) anordnen. Im Interesse aller möchte die Fachstelle für Pflanzenschutz vorläufig jedoch keinen Bekämpfungszwang einführen und auf Information und Beratung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für Pflanzenschutz.

 

Das Jakobskreuzkraut - giftig für alle Wiederkäuer.

 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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