Umgestaltung Bahnhofquartier, Realisierung

Der Bahnhofplatz ist mit Bahnhof, Post, Migros und weiteren Dienstleistungsbetrieben und Läden ein bedeutender Nutzungsschwerpunkt und eine wichtige Verkehrsdrehscheibe im Ortskern von Münsingen. Das Bahnhofquartier gehört grösstenteils der Kernzone an und ist durch Gewerbe- und Wohnnutzung geprägt.

Mit dem Ziel, die Strassen, Plätze und Anlagen des öffentlichen Verkehrs im Bahnhofquartier attraktiv und nach den Bedürfnissen eines modernen Bahnhofs mit guten ÖV-Umsteigebeziehungen zu gestalten, wurde unter Einbezug aller Interessengruppen anlässlich verschiedener Foren in den Jahren 2002/03 ein Richtplan Verkehr Bahnhofquartier erarbeitet. Im Vordergrund stand dabei die Erstellung eines neuen Bushofes, die Verbesserung der Verkehrsflüsse für den motorisierten Individualverkehr, die Steigerung der Verkehrssicherheit im Quartier und auf dem Bahnhofplatz und die Verbesserung der Zugänge und Abstellplätze für Velofahrende. Die verkehrslenkenden und gestalterischen Massnahmen sind auf die aktuelle Planung der Ortsdurchfahrt abgestimmt.

Dieser Richtplan „Verkehr Bahnhofquartier Münsingen“ wurde im Herbst 2003 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern genehmigt und bindet als verwaltungsanweisendes Dokument den Gemeinderat sowie andere betroffene Partner in ihren künftigen Vorhaben. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung bezeichnete den Planungsablauf als mustergültig. Im Mitwirkungs- und Vorprüfungsverfahren stiess die Planung auf breite Abstützung. Das Gemeindeparlament hat am 26.10.2009 den Kredit für die Realisierung genehmigt.

Die nachfolgend aufgezeigten Elemente sind das Ergebnis des Begleitforums und der umfassenden Mitwirkung aus dem Jahr 2003. Die Module bezeichnen jeweils einzelne Bauteile, stehen aber in einer engen bzw. zwingenden Abhängigkeit zueinander.

  • Technischer Bericht (PDF)

 

Modul 1 Bushof

Die Entwicklung des lokalen und regionalen Busbetriebes in den letzten 12 Jahren war erheblich und ist noch nicht abgeschlossen. Ab Dezember 2009 verkehrt die Regionalbuslinie nach Konolfingen halbstündlich, zudem wurde ein Versuchsbetrieb der Regionalbuslinie ins Kiesental (Oberdiessbach) genehmigt und wird mit dem Fahrplanwechsel im Dezemebr 2010 in Betrieb genommen.

Die bestehenden Bushaltestellen im Bahnhof Münsingen genügen bereits den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Projektabklärungen haben gezeigt, dass mit den heute gültigen Normen und Richtlinien die Anforderungen des Busbetriebs die Fläche zwischen Aufnahmegebäude und der Rampe des Güterschopfes nicht ausreicht. Ein Teilabbruch der Rampe ist nötig. Der Güterschopf ist im Bauinventar der Gemeinde Münsingen als erhaltenswertes Gebäude enthalten. Die Denkmalpflege des Kantons Bern hat die Möglichkeit eines Teilabbruches der Rampe schriftlich bestätigt. Ein Abbruch des Gebäudes ist im Rahmen des vorliegenden Projektes nicht nötig und steht nicht zur Diskussion.

Die neu gebaute Lärmschutzwand des SBB ist mit dem neuen Bushof koordiniert und grenzt den Bushof vom Geleise 1 ab, auf dem durchfahrende Schnellzüge eine Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h erreichen.

Die benötigten Schleppkurven der Busse sind eingehalten. Die Verbindung zwischen Perron 1 und dem Bushof erfolgt durch eine Lärmschutzschleuse, die mit überlappenden Wänden so konzipiert ist, dass der Schallschutz trotz Wandöffnung weiterhin gewährleistet bleibt. Die von der SBB AG gebaute Lärmschutzwand weist im unteren Bereich schallabsorbierende Betonelemente auf, der obere Bereich ist aus Glas. Im Zugangsbereich Perron - Bushof sind beide Schleusenwände vollständig aus Glas. So resultiert eine gute Sichtbarkeit, zwischen Perron und Bushof. Dunkle, nicht einsehbare „Angstecken“ können weitgehend vermieden werden. Der künftige Busbetrieb erfordert fünf unabhängig anfahrbare Busperrons. Die diagonale Anordnung der Busse ermöglicht auf der nördlichen Kante, die Aufstellung von Midibussen der Ortsbuslinien, die vier südlichen Kanten können zur Aufstellung von Linienbussen gebraucht werden, wobei die letzte Kante auch den Anforderungen eines Gelenkbusses genügt (z.B. Bahnersatz). Die Perronbreite und die Lage sind so angeordnet, dass die strassenraumbegrenzende, bestehende Baumreihe weitgehend erhalten bleibt (zwei Bäume fallen weg, sechs Bäume werden neu gepflanzt).

Für den Neubau des Bushofs sind vorgängig bereits ein Fahrleitungsmast verschoben und das Stumpengleis entfernt worden.

Ein zusätzlicher sechster Standplatz wäre bei einem späteren Bedarf baulich möglich.

Modul 2 Veloparkierung Süd
Der Neubau des Bushofes erfordert den Abbruch und Ersatz der bestehenden Veloabstellanlage. Direkt anschliessend an das Bahnhofgebäude wird als Ersatz eine überdeckte Veloparkierungsanlage mit ca. 90 Veloabstellplätzen erstellt (Ersatz der bestehenden ca. 120 Plätze). Die bestehenden 3 Fahrleitungsmasten bleiben aus Kostengründen bestehen und werden in die Veloabstellanlage integriert. Eine grössere Anlage wurde intensiv geprüft und ist aus geometrischen Gründen (Platz für den Bushof) sowie auf Grund der Kosten (2-geschossig) nicht möglich. Die räumliche Abtrennung der Veloabstellanlage gegen das Bahnperron und den Bushof erfolgt durch die Lärmschutzwand, welche gleichzeitig auch als Rückwand des Warteraumes zum Bushof dient.

Die Zufahrt zu den Veloabstellplätzen erfolgt vom Bahnhofplatz her, getrennt von Bushof. Der direkte Zugang vom Perron 1 zur Veloabstellanlage ist gewährleistet. Direkt an die Veloabstellanlage angegliedert ist ein wettergeschützter Wartebereich für den Bushof. Dort sind auch Billetautomat sowie alle notwendigen Fahrpläne und eine Sitzbank integriert.

  • Situationsplan und Schnitte (PDF)

Modul 3 Veloparkierung Nord
Die Veloparkierungsanlage Nord wird aufgewertet. Die bestehenden Abdeckungen der Veloeinstellungen auf dem Perron 1 sind asbesthaltig und werden durch Polycarbonatabdeckungen ersetzt. Die Veloeinstellungen werden wie auf der Westseite durch die in Münsingen bekannten BETA XXL ersetzt. Zusätzlich werden nördlich des Gebäudes Haueter neu Mofa- und Rollerabstellplätze geschaffen und Veloabstellplätze erweitert. Sämtliche Abstellplätze werden mit dem Modul 4, Velobrücke mit Verbindung zu Schlossstrasse sicher und getrennt vom Bahnbetrieb erschlossen.

Modul 4 Velobrücke mit Verbindung zur Schlossstrasse
Der Zugang zum Bahnhof für den Langsamverkehr (Velo und Fussgänger/innen) vom Schlossareal zum Geleise 1 wird durch einen neuen Fuss- und Veloweg ab der Schlossstrasse verbessert. Die Velozufahrt wird mit einer Rampe und einer Brücke ausgestaltet. Die ÖV-Benützer aus dem Ortsteil Bärenstutz/Sonnhalde und Bernstrasse erhalten einen sicheren und direkten Zugang zum Bahnhof. Die Querung des Kreisels Dorfplatz, der Bahnhofstrassen sowie des Bahnhofplatzes kann weitgehend umgangen werden. Die Konflikte zwischen Fussgänger/innen und Velofahrer/innen (vor dem Blumenhaus) und die Konflikte zwischen Velofahrer/innen und Autos auf dem Parkplatz Bahnhofplatz werden vermindert. Im Bereich Schlossgut werden Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fussgänger geprüft. Auch im Bereich Velobrücke sind die neu gebauten Lärmschutzwände mit dem Projekt koordiniert und in das Projekt integriert worden.

  • Situationsplan und Querschnitt (PDF)

Modul 5 Perronverlängerung
Trottoir zu Durchgang
Die Anordnung des Bushofs direkt an Gleis 1 ergibt für die Bahnbenutzer vor allem aus der Fahrtrichtung Bern sehr direkte und kurze Umsteigewege. Um dies noch besser auszunutzen, wird das Perron 1 um ca. 35 m mit einem Trottoir verlängert. So wird die Verbindung vom Perron zum Bushof gewährleistet.

Modul 6 Tempo-30 Bahnhofquartier
Die Einrichtung der Tempo-30-Zone im Bahnhofquartier entspricht den heutigen Siedlungs- und Nutzungsverhältnissen sowie den Zielsetzungen des Richtplan Verkehrs Bahnhofquartier und den Ergebnissen des Mitwirkungsverfahrens aus dem Jahr 2003. Diese Massnahme trägt wesentlich zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Lebens- und Wohnqualität im Bahnhofquartier bei. Bei Tempo-30 verbessert sich die gegenseitige Wahrnehmung der VerkehrsteilnehmerInnen stark. Die Gefahrenstellen werden entschärft, die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und deren Ausmass sinken.

Die projektierte Tempo 30-Zone Bahnhofquartier umfasst folgendes Gebiet und deren Zugänge:

- Neue Bahnhofstrasse
- Alte Bahnhofstrasse
- Belpbergstrasse (zwischen Thunstrasse und Unterführung Süd)
- Kreuzweg
- Bahnhofplatz (zwischen Alte Bahnhofstrasse und Unterführung Nord)

Die Einführung einer Tempo30-Zone bedingt Massnahmeelemente. Die Kreuzungsbereiche werden mit Rechtsvortritt-Markierungen (Tulpe) versehen. Sämtliche bestehenden Fussgängerstreifen werden entfernt. Die bestehenden Längsparkierungen bleiben mit örtlich notwendigen Anpassungen erhalten und tragen zur optischen Einengung der Fahrbahn und zu einem niedrigen Geschwindigkeitsniveau bei. Im Bereich Alte- und Neue Bahnhofstrasse sind Erweiterungen der Trottoirbereiche und der Kurvenradien bei Einmündungen vorgesehen. Im ganzen Quartier sind keine Knotenaufpflästerungen wie im Ortsteil Bärenstutz/Sonnhalde vorgesehen. Die Eingänge zur Zone-30 werden mit gestalterischen Massnahmen aufgewertet.

Modul 7 Bahnhofplatz
Tempo-30-Zone
Der Bahnhofplatz wird wie das gesamte Bahnhofquartier als Tempo-30-Zone signalisiert. Das heutige Geschwindigkeitsniveau auf dem Bahnhofplatz ist bereits niedrig und ermöglicht diese Signalisation problemlos. Die neue Einbahnstrassenregelung schafft zudem Klarheit, erleichtert die Orientierung und Übersicht für Fahrzeuglenkende und Zufussgehende und mindert das Verkehrsaufkommen. Mit der Kennzeichnung als T-30-Zone findet zusätzlich zur Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch eine Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende statt. Die neue bauliche Gestaltung des Bahnhofplatzes unterstützt die erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden. Den Anforderungen der Behinderten wird Rechnung getragen. Damit ist das gesamte Bahnhofquartier einheitlich als Tempo-30-Zone signalisiert. Der Vortritt der Fahrzeuglenkenden und des öffentlichen Verkehrs bleibt bestehen. Von Zufussgehenden wird eine grosse Aufmerksamkeit gegenüber dem Fahrzeugverkehr erwartet. Die aktive Kommunikation vor dem Queren der Fahrbahn unter anderem mit Blickkontakt ist zwingend erforderlich. Die Vortrittsverhältnisse sind für ortsfremde klar erkennbar. Mit diesem Projektteil sollen dem Busbetrieb gute Rahmenbedingungen zur Einhaltung des Fahrplanes geboten werden.

Modul 8 Strassenbeleuchtung
Anlässlich des Begleitforums wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich die Beleuchtung des Bahnhofplatzes und im Bushof von der Beleuchtung in der restlichen Gemeinde abgrenzen soll. Vor dem Bahnhofgebäude werden neue zylindrische Kandelaber versetzt. Diese sind unterschiedlich hoch und haben zwei bis drei verstellbare Beleuchtungskörper. Die Beleuchtungskörper sind drehbar und können je nach Bedarf die entsprechenden Strassen- und Bushofelemente punktuell beleuchten. Die Konflikte zwischen Begrünung mit Bäumen und optimaler Beleuchtung der Verkehrsflächen können weitgehend gelöst werden. Im Bereich des neuen Bushofs wird die bestehende Beleuchtung ergänzt.

  • Strassenkandelabertyp (PDF)
 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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