Sanierung Ortsdurchfahrt
September 2010:
Am 8. September 2010 wurde die Beschwerde des TCS gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts und die verfügte Verkehrs- und Signalisationsmassnahme (Tempo-30-Zone) vom Bundesgericht abgewiesen.
Januar 2010: TCS zieht Beschwerde ans Bundesgericht weiter
Nachdem mit Urteil vom 24. November 2009 auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerde des Touring Club Schweiz (TCS) abgewiesen hat, zieht dieser das Verfahren weiter bis vor Bundesgericht.
Verhandlungen der Gemeinde mit Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer ergaben, dass weitere Massnahmen erst nach Bekanntgabe des Beschwerdeentscheides erfolgen.
Das Tiefbauamt des Kantons Bern lässt die Auswirkungen der Aufhebung der Wechselsignalisation zwischen Käserei und Löwen prüfen, bevor das Projekt entsprechend angepasst werden kann.
Mai 2009: Regierungsrat weist Beschwerde des TCS ab
Ende Mai 2009 bestätigte der Regierungsrat des Kantons Bern den Strassenplan zur Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Münsingen. Gleichzeitig wies er die Beschwerde des Touring Club Schweiz und zweier Einwohner von Münsingen gegen die Einführung einer Tempo-30-Zone ab.
Der Regierungsrat erkannte in seinem Entscheid, dass die Ortsdurchfahrt Münsingen nicht allein dem Durchgangsverkehr dient, sondern dass Münsingen eine wichtige Funktion als Hauptgeschäftsbereich eines Regionalzentrums mit zahlreichen Einkaufsläden, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zukommt. Bei hohem Aufkommen sowohl des motorisierten als auch des Langsamverkehrs (Zufussgehende und Velofahrende) sei eine Lösung anzustreben, welche die Gefahren für möglichst alle Verkehrsteilnehmenden verringert. Dabei könne eine tiefere Höchstgeschwindigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Wie die Erfahrungen in Köniz gezeigt hätten, führe eine Tempo-30-Zone, in der die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden genug Zeit hätten, sich über die Benutzung der Verkehrsfläche zu verständigen, zu einer Verstetigung und Verflüssigung des Verkehrs und damit zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Da in nächster Zukunft weder eine Entlastungsstrasse noch ein neuer Autobahnanschluss realisierbar sind, erweist sich das vorliegende Sanierungsprojekt aus Sicht des Regierungsrates als notwendig und zweckmässig, um der heutigen Verkehrssituation in einem vernünftigen Zeithorizont gerecht zu werden.
Dezember 2008: Runder Tisch mit allen Ortsparteien
Im Dezember 2008 fanden sich Vertreter aller Ortsparteien mit dem Gemeinderat sowie mit Vertretern der Planungsregion Aaretal, des Tiefbauamtes des Kantons Bern und der Regionalen Verkehrskonferenz Bern-Mittelland am runden Tisch. Nachdem alle Parteien ihre Stellungnahme zum Projekt eingereicht haben, beschloss der Gemeinderat, beim Kanton die Aufhebung der Wechselsignalisation (Tempo 30 tags und Tempo 50 nachts) zwischen Käserei und Löwen und die erneute Vorlage des Kredites im Grossen Rat zu beantragen.
Mehr Informationen können in der Medienmitteilung (pdf) des Gemeinderates vom 26.02.2009 gelesen werden.
Januar 2008: Grosser Rat weist Kredit zurück
Im Januar 2008 hat der Grosse Rat den Kredit von 12,7 Mio. für die verkehrs-, lärm- und bautechnische Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen mit 72:71 Stimmen zurückgewiesen. Ausserdem hat der TCS gegen die Plangenehmigung der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht, weil er Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt ablehnt.
Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt soll der Verkehr wieder flüssiger durch Münsingen rollen. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Verkehrsbedingungen und eine höhere Lebensqualität, das verspricht das von der Gemeinde Münsingen und dem Kanton gemeinsam geplante Projekt.
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