Vormundschaft
Kontaktinformationen
Sozialabteilung
Helmut Jost
Vormundschaftssekretär
Neue Bahnhofstr. 6
3110 Münsingen
Tel. 031 724 51 50
E-Mail sozialdienste@muensingen.ch (helmut.jost@muensingen.ch)
Aufgaben der Vormundschaftsverwaltung
- Abklärung und Antragsstellung für vormundschaftliche Massnahmen.
- Abklärung, Antragsstellung und Beratung bei zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen.
- Führen von vormundschaftlichen Mandaten.
- Beratung und Begleitung der Privatpersonen, welche ein vormundschaftliches Mandat führen.
- Vormundschaftliche Vertretung von Erben gemäss Erbrecht und Inventarsdekret.
- Vermögensverwaltung und Wertschriftenkontrolle.
- Feststellen der Vaterschaft und Unterhaltspflicht von Kindern unverheirateter Eltern.
Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS)
Dem Auftrag liegen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu Grunde. Das Vormundschaftsrecht ist für zwei Zielgruppen ausgestaltet: Erwachsene und Kinder. Das Vormundschaftsrecht für Erwachsene umfasst die Leitideen "Schutz des Schwachen", "Betreuung und Freiheit" und "geeignete Massnahmen zur Zielerreichung". Im Vormundschaftsrecht für Kinder soll das Wohlergehen des Kindes gewährleistet sein und die Eltern werden in der elterlichen Erziehungs- und Beziehungsfähigkeit (elterliche Sorge) gefördert und unterstützt. Für beide Zielgruppen ist das Vormundschaftsrecht bei Bedarf auch als Eingriffsrecht ausgestaltet. Die Mandatsführung durch Privatpersonen wird gemäss Richtlinien entschädigt. Je nach Fälligkeit der Berichts- und Rechnungsperiode fallen pro Jahr geringere oder höhere Entschädigungskosten an. Die von der Vormundschaftsverwaltung erbrachten Dienstleistungen für das Verbuchen der Vormundschaftsrechnung, der Vermögensverwaltung und der Beschlussgebühren werden gemäss Richtlinien in Rechnung gestellt.








