Zivilstand
Ehe
Für die Eheverkündung wenden Sie sich an den
Zivilstandskreis Bern-Mittelland
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
Tel. 031 635 42 00
Fax 031 635 42 01
E-Mail za.mittelland@pom.be.ch (target="_blank">za.mittelland@pom.be.ch)
Über die Formalitäten sowie die erforderlichen Heiratspapiere erteilt das Zivilstandesamt Auskunft. Trauungen werden beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland oder gegen eine Gebühr im Schloss Münsingen durchgeführt.
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Zivilstandsamt. Nach erfolgter Mutation der Zivilstandsänderung werden die Eheleute durch die Einwohnerkontrolle schriftlich über das weitere Vorgehen betreffend neuer Schriftenhinterlage informiert.
Schweizer und Schweizerinnen, die im Ausland heiraten, informieren sich betreffend Meldeverfahren bei der Schweizer Botschaft im entsprechenden Land oder vorgängig beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland. Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Münsingen, die sich im Ausland mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet haben, melden sich mit der Heiratsurkunde bei der Einwohnerkontrolle Münsingen.
Scheidung
Die Meldung an die Einwohnerkontrolle erfolgt durch das Kreisgericht. Die Einwohnerkontrolle informiert die Betroffenen über das weitere Vorgehen betreffend neuer Schriftenhinterlage.
Sofern jemand nach der Scheidung wieder den angestammten Namen annehmen möchte, erkundigt er sich betreffend notwendiger Namenserklärung direkt beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres seit der in Rechtskraft erwachsenen Scheidung erfolgen.








