Zuzug
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, anzumelden. Mitzubringen sind Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein und AHV-Nummer.
Angehörige des Zivilschutzes werden gebeten, ebenfalls das Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Das Dienstbüchlein des Militärs ist hingegen direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldungen haben ebenfalls innert 14 Tagen seit dem Zuzug in die Gemeinde persönlich zu erfolgen. Mitzubringen sind: Reisepass, Ausländerausweis, allfällige Zusicherung der Aufenthalsbewilligung, Familienbüchlein und AHV-Nummer.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Umzug in Münsingen ist die Meldung der Adressänderung innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, vorzunehmen. Zu diesem Zweck ist der Niederlassungs- oder Ausländerausweis mitzubringen. Angehörige des Zivilschutzes werden gebeten, ebenfalls das gelbe Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Das Dienstbüchlein des Militärs ist hingegen direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.
Wegzug
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Wegzugstag bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzubringen ist der Niederlassungs- respektive der Aufenthaltsausweis. Angehörige des Zivilschutzes werden gebeten, ebenfalls das Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Das Dienstbüchlein des Militärs ist hingegen direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.
Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Mitzubringen ist der Ausländerausweis.





