Zuzug 


Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innerhalb 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, anzumelden. Mitzubringen sind Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein und AHV-Nummer.

Angehörige des Zivilschutzes werden gebeten, ebenfalls das Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Das Dienstbüchlein des Militärs ist hingegen direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden. 


Ausländische Staatsangehörige

Anmeldungen haben ebenfalls innert 14 Tagen seit dem Zuzug in die Gemeinde persönlich zu erfolgen. Mitzubringen sind: Reisepass, Ausländerausweis, allfällige Zusicherung der Aufenthalsbewilligung, Familienbüchlein und AHV-Nummer.

 

Umzug innerhalb der Gemeinde

Bei einem Umzug in Münsingen ist die Meldung der Adressänderung innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle, Neue Bahnhofstrasse 4, vorzunehmen. Zu diesem Zweck ist der Niederlassungs- oder Ausländerausweis mitzubringen. Angehörige des Zivilschutzes werden gebeten, ebenfalls das gelbe Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Das Dienstbüchlein des Militärs ist hingegen direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.

 

Wegzug 


Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Wegzugstag bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Mitzubringen ist der Niederlassungs- respektive der Aufenthaltsausweis. Angehörige des Zivilschutzes werden gebeten, ebenfalls das Zivilschutzbüchlein vorzulegen. Das Dienstbüchlein des Militärs ist hingegen direkt dem zuständigen Sektionschef zu senden.


Ausländische Staatsangehörige

Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Mitzubringen ist der Ausländerausweis.

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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