AHV-Zweigstelle 

Kontaktinformationen

Neue Bahnhofstrasse 6
3110 Münsingen

Tel. 031 724 51 38
Fax 031 724 51 06

 

 
 

Öffnungszeiten

Montag

08.30 bis 11.30 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag

08.30 bis 11.30 Uhr

14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag

08.30 bis 11.30 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr


 

Aufgabenbereiche

Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und nimmt Anmeldungen und Gesuche für Leistungen aus den von der AKB betreuten Sozialversicherungswerken entgegen, leitet die überprüften Unterlagen an die AKB weiter und meldet ihr laufend alle erheblichen Veränderungen.

 

Beiträge

  • AHV Versicherungsausweise
  • AHV Kontoauszüge (individuelles Konto der AHV)
  • AHV Beiträge für Selbständigerwerbende, Arbeitgeber und Nichterwerbstätige

 

Leistungen

Entgegennahme der Anmeldungen von

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
  • Zuschuss nach Dekret (ZuDe)
  • Familienzulagen
  • Landwirtschaftliche Familienzulagen
  • Erwerbsersatz (EO) für Militär- und Zivilschutzdienstleistende
  • Mutterschaftsentschädigungen

 

Nützliche Links und Adressen sowie die Publikationen der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie bei der Rubrik Themen von A-Z unter AHV

 
 

Einwohnergemeinde Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, 031 724 51 11, praesidiales@muensingen.ch

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