Coronavirus - Schutz von besonders gefährdeten Personen

10.03.2020

Das Kantonsarztamt hat die Gesundheitsfachpersonen angewiesen, die neuen Empfehlungen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus konsequent umzusetzen. Dies mit dem Ziel, die Virusausbreitung zu verlangsamen, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitswesens gezielt einzusetzen. Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollen sich zuhause selber isolieren, wenn es ihr Allgemeinzustand zulässt.

Mit seinen neusten Empfehlungen an die Gesundheitsfachpersonen will der Bund die Ausbreitung des Coronavirus verzögern und besonders gefährdete Menschen mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen sowie Krebs wirksam schützen sowie die Ressourcen des Gesundheitswesens gezielt einsetzen. Der Kanton Bern unterstützt diese Ziele vollumfänglich.
Deshalb gelten im Kanton Bern ab sofort die folgenden Verhaltensrichtlinien des Bundes:

  • Es gehen generell nur jene Personen zu einem Arzt oder einer Ärztin, deren Gesundheitszustand es zwingend erfordert.
  • Ärztinnen und Ärzte verweisen Patientinnen und Patienten nur dann an eine Notfallstation oder in ein Spital, wenn es der Gesundheitszustand zwingend erfordert.
  • Selbst-Isolation: Personen mit Symptomen wie Fieber und Husten sollen bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zuhause bleiben. Ihre engen Kontaktpersonen werden nicht in Quarantäne gesetzt. Sie beobachten ihren Gesundheitszustand selber. Treten Symptome auf, bleiben sie ebenfalls bis 24 Stunden nach deren vollständigem Abklingen zuhause.
  • Isolation zuhause: Personen, deren Ansteckung mit dem Coronavirus durch eine Laboruntersuchung bestätigt ist (bestätigter Fall), sollen zuhause bleiben, falls es ihr Allgemeinzustand zulässt. Dauer der Isolation: 48 Stunden nach Abklingen der Symptome, sofern seit deren Beginn mindestens 10 Tage verstrichen sind. Wenn es der Gesundheitszustand erfordert, erfolgt die Isolation in einem Spital.
  • Selbst-Quarantäne: Enge Kontaktpersonen eines bestätigten Falles sollen nach Beginn der Symptome bei der erkrankten Person fünf Tage zuhause bleiben.

Weitere Empfehlungen des BAG für die Arbeitswelt

  • Beim Arztzeugnis sollen die Arbeitgebenden kulant sein und es frühestens ab dem fünften Tag einfordern. So werden Gesundheitseinrichtungen nicht zusätzlich belastet.
  • Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeitenden über persönliche und arbeitsplatzbezogene Schutzmassnahmen informieren. Sie müssen diese jeweils den aktuellen BAG-Empfehlungen anpassen.
  • Arbeitgebende sollen ihre Mitarbeitenden darauf hinweisen, möglichst nicht zu Stosszeiten im ÖV zu reisen.
  • Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten, damit sie Stosszeiten vermeiden können.

Hinweis:
Hotline für Veranstalter im Kanton Bern: 0800 634 634
Hotline BAG für medizinische Auskünfte: 058 463 00 00

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