Coronavirus - Kriterien für Veranstaltungen konkretisiert

10.03.2020

Das Kantonale Führungsorgan hat die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen nach den angepassten Empfehlungen des Bundes von gestern konkretisiert. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Eigenverantwortung des Veranstalters bleibt aber.

Auch bei Veranstaltungen gilt es primär die besonders gefährdeten Personen zu schützen. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben weiterhin verboten. Der Bundesrat hat nun aber die Empfehlungen für Veranstaltungen unter 1000 Personen konkretisiert. Bei Veranstaltungen zwischen 150 und 1000 Personen vereinfachen die Empfehlungen des Bundes die Abläufe, weil sich der Check auf drei Punkte reduziert, welche die Veranstalter mit dem Kanton überprüfen müssen:

  • Aufgrund ihres Alters (ab 65 Jahren) oder bestimmter Krankheiten (Bluthochdruck, Diabetes, Herz-/Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) besonders gefährdeten Personen wird empfohlen, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
  • Kann der jeweilige Veranstalter die Besucher ausreichend über die vom BAG empfohlenen Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene informieren?
  • Kann der Veranstalter Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, auffordern, die Veranstaltung nicht zu besuchen oder zu verlassen?

Neu müssen die Veranstalter nicht mehr nachweisen, wer am Event teilgenommen hat. Für das Überprüfen der drei Kriterien steht im Kanton die Hotline 0800 634 634 zur Verfügung. Bei Veranstaltungen bis zu 150 Personen sind die Verantwortlichen bei der Organisation des Anlasses grundsätzlich frei.

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