26.07.2018
Im Berner Jura, dem Mittelland sowie den Voralpen besteht eine grosse Waldbrandgefahr. Deshalb haben die zuständigen Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für die betroffenen Verwaltungskreise ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Im Berner Oberland ist die Waldbrandgefahr erheblich. Aber auch dort ist Vorsicht im Umgang mit Feuer und Feuerwerk geboten. Im Hinblick auf den 1. August wird die Waldbrandgefahr im Kanton Bern am Montag neu beurteilt.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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