20.12.2018
Der Gemeinderat von Münsingen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet der ZPP V «Löwenmatte/Bernstrasse», Grundstücke Münsingen Gbbl.-Nrn. 316, 1733, 1746, 3576 und 3679 mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.
Mit der Planungszone werden für die bezeichneten Parzellen folgende Überprüfungen bezweckt:
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der
Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 28. Dezember 2018 bis 28. Januar 2019 bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungs-zone oder ihre
Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.
Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen einzureichen.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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