25.03.2023
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat die Beschwerde von BirdLife gegen die Baubewilligung „Ersatz Schützenfahrbrücke“ abgewiesen. Es gilt die Frist von 30 Tagen abzuwarten, bis klar ist ob der Entscheid rechtskräftig ist oder ob er von der Beschwerdeführerin an das Verwaltungsgericht weitergezogen wird.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail