Die Abfallentsorgung wird über die Grundgebühren und Benutzungsgebühren finanziert. Die Grundgebühr dient u.a. für den Bau und Betrieb der Gemeindesammelstellen, für die Papier- und Metallabfuhr und den Verwaltungsaufwand (inkl. Information der Bevölkerung). Die Benutzungsgebühren werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet. Das heisst, wer viel Abfall produziert, zahlt auch mehr Gebühren. Beim Verkauf bestimmter Produkte erheben die Geschäfte im Auftrag des Bundes eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Deshalb können z. B. Elektrogeräte kostenlos zurückgebracht und entsorgt werden.
Abfallsäcke, Gebührenmarken, Plomben, Sperrgut- und Grüngutmarken
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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