07.12.2016
Die Pläne zur Erweiterung der Migros Münsingen in Kombination mit einem Pflegezentrum von Domicil werden konkret. Die entsprechende Teil-Überbauungsordnung in den Bereichen der Zone mit Planungspflicht P2 / P3 wird vom 16. Dezember 2016 bis 23. Januar 2017 öffentlich aufgelegt.
Die heutige Migros Münsingen wurde 1995 eröffnet. Auf Grund des starken Bevölkerungswachstums hat die Kundschaft der Filiale seither stark zugenommen. Zudem ist die Einstellhalle überlastet, die Ein- und Ausfahrt am Kreuzweg weist Mängel auf und es kommt in den Spitzenstunden oft zu Behinderungen. Die Migros plant deshalb zusammen mit der Besitzerin der Nachbarparzelle, der LIGMO AG, die Erweiterung des Einkaufsmarktes unter Einbezug des Chutzenwegs und der «Alte Moschti». Am Standort der «Alte Moschti» entsteht neu ein Pflegezentrum von Domicil mit 52 Pflegeplätzen. Diese zusätzlichen Pflegeplätze sind für Münsingen sehr wichtig, denn mit diesem Neubau kann ein Teil des zukünftigen Bedarfs an Plätzen für pflegebedürftige Menschen in Münsingen geschlossen werden. Ein eingeschossiger Sockelbau an der Stelle des Chutzenwegs wird die beiden Gebäude verbinden und die Erweiterung des Einkaufsmarktes beherbergen. Die Einstellhalle wird erweitert. Die Einfahrt liegt neu am südlichen Bahnhofplatz, die Wegfahrt erfolgt wie bisher über den Kreuzweg. Auf dem Dach des Sockelbaus entsteht ein öffentlicher Platz, der Chutzenplatz. Vom neuen Platz zum Bahnhofplatz wird eine attraktive, öffentliche, behindertengerechte Verbindung mit breiter Treppe, Lift und Schieberampe für Velos geschaffen.
Der Gemeinderat hat am 7. Dezember die vom Amt für Gemeinden und Raumordnung vorgeprüfte Teil-Überbauungsordnung Kreuzweg/Belpbergstrasse (ZPP P2/P3) sowie die damit zusammenhängende Änderung des Baureglements und der UeO d «Chutzenweg» zur öffentlichen Auflage genehmigt.
Gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 werden die folgenden Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt:
Die Auflagefrist dauert vom 16. Dezember 2016 bis 23. Januar 2017.
Während der Auflagefrist können bei der Bauabteilung Münsingen schriftlich und begründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingegeben werden. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich vertritt.
Die Auflagedokumente sowie weitere der Erläuterung dienende Akten können während den Öffnungszeiten von Montag bis Freitag ausser in der Zeit vom 27.12.2016 bis 03.01.2017 bei der Abteilung Bau eingesehen werden.