Die Einwohnergemeinde Münsingen verfügt seit dem Jahr 2001 über ein Parlament und führt aus diesem Grund keine Gemeindeversammlungen mehr durch. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, über bestimmte Geschäfte an der Urne mitzuentscheiden.
Was nun aber, wenn die Stimmberechtigten mit den Entscheiden des Parlaments nicht einverstanden sind oder eine Urnenabstimmung über ein bestimmtes Thema wünschen?
Die Gemeindeordnung gibt den Stimmberechtigten verschiedene Möglichkeiten der direkten Einflussnahme. Diese sind nachfolgend beschrieben:
Mittels Unterschriftensammlung im Rahmen einer Initiative können die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Münsingen den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Reglements oder eines Beschlusses verlangen, der in ihre Zuständigkeit oder in die Zuständigkeit des Gemeindeparlamentes fällt.
Eine Initiative benötigt mindestens 500 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Münsingen.
Hängige Initiativen
Derzeit sind auf Gemeindeebene keine Initiativen hängig.
Geschäfte, die das Gemeindeparlament unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschliesst, werden den Stimmberechtigten zum Beschluss unterbreitet, wenn dies 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Anzeiger durch Unterschreiben des entsprechenden Begehrens verlangen.
Hängige Referenden
Derzeit sind auf Gemeindeebene keine Referenden hängig.
50 Stimmberechtigte können durch Unterzeichnen einer Volksmotion oder eines Volkspostulats dem Gemeindeparlament ein begründetes Begehren unterbreiten, das Gegenstand einer Motion oder eines Postulates sein kann.
Hängige Volksmotionen und -postulate
Derzeit sind auf Gemeindeebene keine Volksmotionen oder -postulate hängig.
50 in der Gemeinde Münsingen wohnhafte Jugendliche können durch Unterzeichnen einer Jugendmotion oder eines Jugendpostulats dem Gemeindeparlament ein begründetes Begehren unterbreiten, das Gegenstand einer Motion oder eines Postulats sein kann.
Hängige Jugendmotionen und Jugendpostulate
Derzeit sind keine Jugendmotionen oder Jugendpostulate hängig.
Jede Person hat das Recht, Petitionen (Bittschriften) an Gemeindeorgane zu richten. Das zuständige Organ prüft und beantwortet die Petition spätestens innert sechs Monaten.
Hängige Petitionen
Derzeit sind keine Petitionen hängig.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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