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Bereich: Verwaltung (136) | News (289) | Vereine (2) | Unternehmen (6) | Politik (73) | Veranstaltungen (5)Info 02/2024 (21365 KB) Artikel und Publireportagen Artikel anmelden für das Münsinger Info Informationen Publireportage im Münsinger Info Archiv
4 3110 Münsingen 031 724 51 11 www.muensingen.ch Gesuch für Kostenübernahme einer würdigen Bestattung Gestützt auf Art. 13 und 14 des Bestattungs- und Friedhofreglement des Gemeindeverband Friedhofwesen Münsingen Rubigen und der
Münsingen wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft
der Regierungsstatthalterämter heruntergeladen werden. Einzureichen ist das Gesuch bei der Gemeindepolizei . Laut GGG Art. 14 und GGV Art. 18 können pro Jahr maximal 24 Überzeitbewilligungen für einen Betrieb durch das
und verschiedene Getränke. Abteilung Bau Warenannahme am Samstag, 8 - 12 Uhr Es werden nur brauchbare und intakte Artikel in gutem Zustand entgegen genommen. Bei der Anlieferung wird eine Eingangskontrolle gemacht. Artikel, die keine
Das Planungsgeschäft „Umzonung der Parzelle 103, Jungfrauweg 1-9“ bestehend aus der Änderungen des Baureglements Art 3, der Anpassung des Zonenplans und dem Erläuterungsbericht wurde vom 9. Februar 2017 bis am 13. März 2017 bei der
1 Postfach 1330 Telefon 031 724 52 20 www.muensingen.ch Faktenblatt Planungszone (Zusammenfassung) Rechtliche Grundlage: Art. 62 ff BauG Zweck und Voraussetzungen Der Erlass einer Planungszone ist eine vorsorgliche Massnahme in der
2022 zugestellt. Gesetzliche Bestimmungen: Die gesetzlichen Bestimmungen werden im bernischen Steuergesetz (StG) in Artikel 257 bis 262 erwähnt. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Liegenschaftssteuer bildet das Reglement über die
2020 zugestellt. Gesetzliche Bestimmungen: Die gesetzlichen Bestimmungen werden im bernischen Steuergesetz (StG) in Artikel 257 bis 262 erwähnt. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Liegenschaftssteuer bildet das Reglement über die
2021 zugestellt Gesetzliche Bestimmungen: Die gesetzlichen Bestimmungen werden im bernischen Steuergesetz (StG) in Artikel 257 bis 262 erwähnt. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Liegenschaftssteuer bildet das Reglement über die
2023 zugestellt. Gesetzliche Bestimmungen: Die gesetzlichen Bestimmungen werden im bernischen Steuergesetz (StG) in Artikel 257 bis 262 erwähnt. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Liegenschaftssteuer bildet das Reglement über die
bis Werkhof Kanton der Durchgangsverkehr einspurig / wechselseitig geführt und von Hand geregelt. Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008
(6201 KB) Einladung zur Infoveranstaltung vom 5. April 2018 Lebensraum für die heimlichen Verlierer (228 KB) Artikel im Münsinger Info 3-2017 zur geplanten Renaturierung Ritzele Münsingen: "Ihr habt unser Quartier geopfert" - Artikel
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