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Bereich: Unternehmen (48) | Verwaltung (571) | Politik (58) | News (210)kann maximal die Hälfte der Gebühr als Spesen rückerstattet werden. Auf Gesuch hin entscheidet die zuständige Verwaltungsstelle. ANTRAG: Der Gemeinderat beschliesst die Änderung von Art. 13 Abs. 1 Parkraumverordnung wie folgt: Art. 13
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Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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