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Mitwirkung 14.10.2019 Ab 21. Oktober 2019 liegen die neuen Planungsinstrumente zur Mitwirkung auf. Dazu gehören das Baureglement und die drei Zonenpläne, welche für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind, sowie die
Zonenplan- und Baureglementsänderung Die Änderung der Grundordnung besteht aus: • Ausschnitt Zonenplan 1 • Auszug Baureglement 1. März 2016 Genehmigt am: Nachgeführt bis: Ausschnitt Zonenplan 1 alter 1. Zustand 5.0 93 15 6 1b 16 1b 1e 10 390 1a
Zonenplan- und Baureglementsänderung Die Änderung der Grundordnung besteht aus: • Ausschnitt Zonenplan 1 • Auszug Baureglement 21. März 2017 Genehmigt am: Nachgeführt bis: Ausschnitt Zonenplan 1 alter 1. Zustand 5.0 93 15 6 1b 16 1b 1e 10 390
im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Auszug Baureglement Die Änderung der Grundordnung besteht aus: • Auszug Baureglement Weitere Unterlagen: • Erläuterungsbericht 8. November 2016 Genehmigt am: Nachgeführt bis: Impressum Auftraggeber:
der Gemeinde Münsingen hat am 9. November 2021 nach vierjähriger Arbeit die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 (Baureglement und Zonenpläne) beschlossen. Die Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) wurde mit drei Änderungen
der Gemeinde Münsingen hat am 9. November 2021 nach vierjähriger Arbeit die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 (Baureglement und Zonenpläne) beschlossen. Die Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) wurde mit drei Änderungen
• Überbauungsvorschriften Weitere Unterlagen: • Erläuterungsbericht • Bau- und Aussenraumkonzept • Auszug Baureglement • Richtplan Verkehr Bahnhofquartier, Änderung 2016 • UeO d «Chutzenweg», Änderung 2016 24. November 2016
Einwohnergemeinde Münsingen UeO q «Zentrum Bahnhof West» mit Änderung der Grundordnung Erläuterungsbericht 3.1.3 Baureglement Die heute rechtsgültigen Bestimmungen zur ZPP B (vgl. Anhang 1) wurden im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision
Einwohnergemeinde Münsingen UeO q «Zentrum Bahnhof West» mit Änderung der Grundordnung Erläuterungsbericht 3.1.3 Baureglement Die heute rechtsgültigen Bestimmungen zur ZPP B (vgl. Anhang 1) wurden im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision
+ Dällenbach Ing. AG, März 2016. [4] Besprechung mit B+D, Moeri & Partner AG und IMPULS AG vom 20.11.2015. [5] Baureglement der Einwohnergemeinde Münsingen, 2010. [6] Zonenplan (1+2) der Einwohnergemeinde Münsingen, 2011. [7] Qualitative
+ Dällenbach Ing. AG, März 2016. [4] Besprechung mit B+D, Moeri & Partner AG und IMPULS AG vom 20.11.2015. [5] Baureglement der Einwohnergemeinde Münsingen, 2010. [6] Zonenplan (1+2) der Einwohnergemeinde Münsingen, 2011. [7] Qualitative
«Bahnhof West» - Ein komplexes Planungsprojekt kurz zusammengefasst 1. Einführung Mit Inkraftsetzung des neuen Baureglementes von Münsingen per 1.7.2011 wurde in Art. 18 die Zone mit Planungspflicht «Bahnhof West» (nachfolgend ZPP B) neu
Nutzungsplanung umfassend überarbeitet und auf die neuen Gegebenheiten, Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt. Das Baureglement, die Zonenpläne und die Richtpläne sind in einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise erarbeitet worden. Dabei wurden
Nutzungsplanung umfassend überarbeitet und auf die neuen Gegebenheiten, Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt. Das Baureglement, die Zonenpläne und die Richtpläne sind in einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise erarbeitet worden. Dabei wurden
für den Bau der Seniorenwohnungen und Pflegeplätze sowie die Umgestaltung des Bahnhofzugangs) Der Zonenplan und das Baureglement (geringfügige, die UeO q betreffende Anpassungen) 1.3 Aufbau dieses Berichtes Im Kapitel 2 werden die Eingaben zum
Teil-Überbauungsordnung Kreuzweg/Belpbergstrasse (ZPP P2/P3) sowie die damit zusammenhängende Änderung des Baureglements und der UeO d «Chutzenweg» zur öffentlichen Auflage genehmigt. Gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni
Die Ue0 q „Senevita" soll in ihrem Wirkungsbereich die ZPP „Bahnhof West" B1 ablösen. Zonenplan und Baureglement werden diesbezüglich angepasst resp. nachgeschrieben. Die Streichung des „Bahnhofplatzes West" in den Vorschriften
Start zur Mitwirkung Ab 21. Oktober 2019 liegen die neuen Planungsinstrumente zur Mitwirkung auf. Dazu gehören das Baureglement und die drei Zonenpläne, welche für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind, sowie die
Mal ein Perimeter mit Anschlusspflicht festgelegt wird, und mit der erstmaligen Aufnahme von Energiebestimmungen im Baureglement 1993 werden die Voraussetzungen für den Betrieb der ZWPA geschaffen. Diese kann denn auch im selben Jahr ihren Betrieb
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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