Anzahl der Ergebnisse: 3
1 Öffentlich zugängliche Einrichtungen sind für das Publikum geschlossen, namentlich: 2 3 a. Einkaufsläden und Märkte; b. Restaurationsbetriebe; c. Barbetriebe sowie Diskotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe; d. Unterhaltungs- und
und beschliesst Kriterien für die Publikation von Veranstaltungen, c) erlässt Richtlinien für alle Münsinger Märkte, d) übt das Controlling über die Leistungsvereinbarungen aus, informiert den Gemeinderat über das Ergebnis und
– realisiere dein Traumprojekt. Verein Schlossstrasse 5 3110 Münsingen 031 721 09 30 Ateliers, Kurse, Vermietung und Märkte: www.schlossstrasse5.ch Unterstützt durch die Gemeinde Frauchiger AG Beleuchtungstechnik 3110 Münsingen Tel +41 31 720
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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