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2.2 Einberufung der Sitzungen und Verfahren ..................................................................................5
Amts- periode.................................................................................... 6 Öffentlichkeit der Sitzungen ............................................................................................................ 6 Traktandenliste, Unterlagen
Verlangen von mindestens zehn Parlamentsmitgliedern c) auf Verlangen des Gemeinderates Sitzungsleitung Die Sitzungen des Gemeindeparlamentes werden vom Parlamentspräsidium geleitet. Öffentlichkeit Die Sitzungen des Gemeindeparlamentes
Ansätze geregelt: a) Sitzungsgeld Gemeindeführung b) Sitzungsgeld für Delegierte der Feuerwehr bei Besprechungen und Sitzungen mit Dritten und für die Abnahme von Brandmeldeanlagen c) Jahrespauschalen für Offiziere und höhere Unteroffiziere d)
Jahresbericht der Aufsichtskommission 2023 Im Jahr 2023 setzte sich die Aufsichtskommission an insgesamt sechs Sitzungen mit den Geschäften des Parlaments sowie mit Überprüfungen der Verwaltungstätigkeit auseinander. Personell wurde ein
2 Sie können namentlich a) sachverständige Personen beiziehen und zur einmaligen oder ständigen Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, b) für die Koordination und Vernetzung mit Institutionen oder Anspruchsgruppen in ihrem
des 70. Altersjahres. 3. Einberufung 1 2 Die Präsidentin oder der Präsident beruft den Verwaltungsrat rechtzeitig zu Sitzungen ein. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrats oder die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer können die
geregelt. Die Oeffnungszeiten der Schützenstube richten sich nach den Schiessanlässen. Zusätzlich können Sitzungen der Schützen, des Zivilschutz oder anderer Gemeindeorgane in der Schützenstube stattfinden. Vermietung Schützenstube
folgende Positionen der Behandlungskostenrechnung werden keine Behandlungskostenbeiträge ausgerichtet: a) versäumte Sitzungen; b) Material (z.B. Zahnseide, -pasta, -gel, -bürsten, etc.); 3 Ist die Behandlung durch einen Privatzahnarzt
oder infolge Krankheit dringende Auslandreisen, Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Tagungen Teilnahme an wichtigen Sitzungen Periodische Abschlussarbeiten Zuständigkeiten Art. 42 1 Über Dienstverschiebungen entscheidet grundsätzlich die
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
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08.30 bis 11.30 Uhr
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