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Planungsstand Dokumentdatum Registraturplan Nummer Axioma Geschäftsnummer Genehmigung 15.05.2022 8-2-4-1 2656 Art. 12 a Gartenbauzone Neuhusmatte, die ZPP B „Bahnhof West“ und die ZPP T „Schwand“ sind von Beschluss und
bei der Redaktion anzumelden (siehe Anmeldeschluss). Die Redaktion entscheiden über den Druck und Umfang des Artikels. Bei Artikeln, die nach oder gar nicht angemeldet werden behält sich die Redaktion vor, diese nicht abzudrucken oder zu
........................................................................................................... 7 Art. 1 Gemeindeaufgaben ........................................................................................ 7 Art. 2
Einwohnergemeinde Münsingen das folgende Reglement über Abstimmungen und Wahlen 1. Allgemeine Bestimmungen Stimmrecht Art. 1 Das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten richtet sich nach der Gemeindeordnung. Zuständigkeit der Stimmberechtigten
4 Duldungspflicht der Anstösser (Art. 13 WBG) ...................................................................... 4 II. Organisation
2 Gestützt auf Art. 3 des kantonalen Gesetzes vom 04.11.1992 über Handel und Gewerbe1, Art. 11 der kantonalen Verordnung vom
die verantwortliche Behörde / Verwaltungsabteilung den Zweck und die Mittel der Bearbeitung Art und Umfang der bearbeiteten Personendaten die Personendaten, die anderen Behörden oder privaten Personen
die verantwortliche Behörde / Verwaltungsabteilung den Zweck und die Mittel der Bearbeitung Art und Umfang der bearbeiteten Personendaten die Personendaten, die anderen Behörden oder privaten Personen
Beschluss des Parlaments vom 23.03.2021. Inkrafttreten am 01.04.2021. Änderungen der Reglementsartikel 16.11.2021 Artikel 35 Absatz 2 Beschluss des Gemeindeparlaments vom 16.11.2021. Inkrafttreten am 01.01.2022. Hinweis Die kommunale
2 Gestützt auf Volksschulgesetz vom 19. März 1992, Artikel 14d, 14e, 14f, 14g, 14h. Tagesschulverordnung des Kantons Bern vom 28.05.2008. Gemeindeordnung vom 17. Mai
Signalisationsverordnung Gewerbeverein Aaretal Kindertagesstätte Gestützt auf die Gemeindeordnung Art. 65 Abs. 2 lit. c, das Gebührenreglement Art. 5 und das Baureglement Art. 67 Ziff. 6 erlässt der Gemeinderat die
Erlass Beschluss der Stimmberechtigten vom 25.09.2016. Inkrafttreten am 01.01.2018. Änderungen der Reglementsartikel Art. 50 Abs. 2 Neu eingefügt Art. 52a Neu eingefügt Beschluss der Stimmberechtigten vom 13.06.2021. Inkrafttreten am
Rechtsgrundlagen über den Ausgleich von Planungsmehrwerten sind: Das Bundesgesetz über die Raumplanung2 (Art. 5 Abs. 1) Das Baugesetz des Kantons Bern3 (Art. 142 ff) Die Bauverordnung des Kantons Bern4 (Art. 120b) Das
Münsingen Benützungsverordnung Schiessanlage 300, 50, 25 m und Schützenstube Zweck, Organe, Kompetenzen Zweck Art. 1 Die Schiessanlage am Ballenbühlweg mit den Scheibenständen ist im Eigentum der Einwohnergemeinde Münsingen. Die
6 2 Gestützt auf Artikel 55, Buchstabe a der Gemeindeordnung erlässt das Parlament das folgende Gebührenreglement 1. Erhebung von Gebühren
Erlass Beschluss des Gemeindeparlaments vom 16.03.2016. Inkrafttreten am 01.01.2017. Änderungen der Reglementsartikel Art. 29 Löschung Beschluss durch Volksabstimmung vom 12.03.2023. Inkrafttreten am 01.01.2023. Änderung der Anhänge --
des Gemeindeparlaments vom 04.09.2006. Inkrafttreten am 01.10.2006. Änderungen der Reglementsartikel Änderung Art. 1 - 2 Art. 3 Aufhebung Art. 4 Änderung Art. 5 Aufhebung Art. 6 - 17 Änderung Beschluss des Gemeindeparlaments vom
Bestattungsdienst, Sonnhaldeweg 36d, 3110 Münsingen 031 721 42 58 Bestattungs- und Friedhofreglement Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Reglement ordnet die Aufgaben der dem Gemeindeverband angeschlossenen Gemeinden im Bestattungs- und
keine Mehrfachpublikationen. Bei Einreichung des Textes ist dem Redaktionsausschuss mitzuteilen, in welchen Organen der Artikel zusätzlich erscheint (Flugblatt, Amtsanzeiger usw.). Der Redaktionsausschuss entscheidet über die Aufnahme im
21 5 von 22 Der Gemeinderat der Gemeinde Münsingen erlässt gestützt auf Art. 66 Abs. 2 Bst. a der Gemeindeordnung1 sowie Art. 5 Abs. 2 des Reglements öffentliche Sicherheit2 die folgende
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
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14.00 bis 16.00 Uhr
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Neue Bahnhofstrasse 4
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