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Start zur Mitwirkung Ab 21. Oktober 2019 liegen die neuen Planungsinstrumente zur Mitwirkung auf. Dazu gehören das Baureglement und die drei Zonenpläne, welche für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind, sowie die
Mal ein Perimeter mit Anschlusspflicht festgelegt wird, und mit der erstmaligen Aufnahme von Energiebestimmungen im Baureglement 1993 werden die Voraussetzungen für den Betrieb der ZWPA geschaffen. Diese kann denn auch im selben Jahr ihren Betrieb
Die Münsinger Stimmbevölkerung genehmigt bei einer Stimmbeteiligung von 51,1% die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) deutlich mit 2659 JA-Stimmen (60,9%). Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Underrütti» lehnt die
(4255 KB) Richtplankarte A3 «Bahnhof West» (166 KB) Zonenplan- und Baureglementsänderung Änderung Zonenplan 1 und Baureglement Art 18 ZPP B «Bahnhof West» (999 KB) Überbauungsordnung q «Zentrum Bahnhof West» Überbauungsvorschriften q
ist im Richtplan Verkehr der Gemeinde Münsingen behördenverbindlich verankert und ihre Umsetzung ist im Zonenplan und Baureglement raumplanerisch sichergestellt. Sie ist im Agglomerationsprogramm Bern, Teil Siedlung + Verkehr enthalten sowie im RGSK
Sechs Einsprachen wurden bisher zurückgezogen. Sechs weitere Einsprechende stellen den Rückzug nach Anpassungen im Baureglement oder auf den Zonenplänen in Aussicht. Ergebnis zweite Vorprüfung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons
566 und 2384 (Teilparzelle). Art. 2 Soweit die Sonderbauvorschriften und der Plan nichts anderes bestimmen, gelten das Baureglement (GBR) und der Zonenplan der Einwohnergemeinde Münsingen. Art. 3 Die Nutzung im Wirkungsbereich des Planes wird nach dem
ist im Richtplan Verkehr der Gemeinde Münsingen behördenverbindlich verankert und ihre Umsetzung ist im Zonenplan und Baureglement raumplanerisch sichergestellt. Insbesondere lässt es das Baureglement explizit zu, die Strasse durch den Rossboden zu
Ist-Zustandes, Bührer + Dällenbach Ingenieure AG, Steffisburg [5] Baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Münsingen (Baureglement, 2010 & Zonenplan 1, 2011) [6] Eigene Begehung vom 26.1.2017 2.2. Verkehrsgrundlagen Die Daten zum
Grundordnung vollständig überarbeitet und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Ein überwiegender Teil der Neuerungen im Baureglement und in den Zonenplänen ist unbestritten. Bei vielen Themen wurden tragfähige Kompromisse gefunden und nur zu wenigen
Münsingen 2030 wird die wegweisende Grundlage für unsere Gemeinde sein. Die Richtpläne und das neue Baureglement zeigen die Möglichkeiten nach dem Grundsatz der inneren Entwicklung auf. Massnahmen zur Verbesserung der
Im Zonenplan 2 von Münsingen ist der Perimeter mit Anschlusspflicht an den Wärmeverbund ausgeschieden. Gemäss Baureglement (Art. 50 Abs. 1) müssen alle Gebäude innerhalb des Perimeters an das Fernwärmenetz der InfraWerkeMünsingen
Münsingen 2030 wird die wegweisende Grundlage für unsere Gemeinde sein. Die Richtpläne und das neue Baureglement zeigen die Möglichkeiten nach dem Grundsatz der inneren Entwicklung auf. Massnahmen zur Verbesserung der
Grundordnung vollständig überarbeitet und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Ein überwiegender Teil der Neuerungen im Baureglement und in den Zonenplänen ist unbestritten. Bei vielen Themen wurden tragfähige Kompromisse gefunden und nur zu wenigen
geltende baurechtliche Grundordnung von Münsingen, bestehend aus den Richtplänen Verkehr, Landschaft und Energie, dem Baureglement und den Zonenplänen 1 und 2 stammt aus dem Jahr 2009 bzw. 2011. Diese Instrumente haben sich bewährt, müssen aber
Art. 90 des kantonalen Baugesetzes umschrieben. Für Anlagen und Bauteile im Grenzabstand gelten die Bestimmungen des Baureglements. 2 Ausserhalb der Baufelder sind keine auskragenden Gebäudeteile wie z. B. Balkone, Erker, etc. zulässig. Vordächer
Art. 90 des kantonalen Baugesetzes umschrieben. Für Anlagen und Bauteile im Grenzabstand gelten die Bestimmungen des Baureglements. 2 Ausserhalb der Baufelder sind keine auskragenden Gebäudeteile wie z. B. Balkone, Erker, etc. zulässig. Vordächer
der Denkmalpflege des Kantons Bern zu planen. (Baugruppen sind nicht identisch mit den Ortsbildschutzgebieten im Baureglement, dienen aber als Grundlage dafür.) Bauinventar der Gemeinde Münsingen Teilrevision 2021/22 Strukturgruppen
Grundordnung vollständig überarbeitet und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Ein überwiegender Teil der Neuerungen im Baureglement und in den Zonenplänen ist unbestritten. Bei vielen Themen wurden tragfähige Kompromisse gefunden und nur zu wenigen
müsste beim Kreuzweg Entlastung geschaffen werden. Die neue Zufahrt zur Migros verlangt eine Änderung des Baureglements Art. 30, da dort die Erschliessung für den motorisierten Verkehr über den Kreuzweg festgelegt ist. Die Ausfahrt
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
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Neue Bahnhofstrasse 4
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031 724 51 11
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