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Bahn oder dem Bahnhof stehen. Art. 9 Unterirdische Bauten Für die unterirdischen Bauten gelten die Bestimmungen des Baureglements der Gemeinde Münsingen. Art. 10 Lärmschutz Im gesamten Wirkungsbereich des UeO-Perimeters gilt die
geltende baurechtliche Grundordnung von Münsingen, bestehend aus den Richtplänen Verkehr, Landschaft und Energie, dem Baureglement und den Zonenplänen 1 und 2 stammt aus dem Jahr 2009 bzw. 2011. Diese Instrumente haben sich bewährt, müsse n aber
Teil-Überbauungsordnung "Kreuzweg/Belpbergstrasse" für die Zone mit Planungspflicht (ZPP) P im Abschnitt P2/P3
(höchster Punkt des Daches). Das Attikageschoss zählt nicht als Vollgeschoss, wenn es sich nach den Vorschriften des Baureglements richtet. 5 Für das erhaltenswerte Gebäude gilt Art. 10b Abs. 3 BauG. Art. 8 Lärmschutz 1 Im gesamten Wirkungsbereich
des Bauprojekts Bahnhofzugang West/Industriestrasse richtet sich die Terraingestaltung nach den Grundsätzen des Baureglements. Art. 15 Öffentlicher Aussenraum 1 Der im Überbauungsplan dargestellte öffentliche Aussenraum dient als
Der Gemeinderat hat aufgrund von politischen Eingaben und nach den Bevölkerungsworkshops zu Münsingen 2030 im neuen Baureglement Bestimmungen für die Schaffung von preisgünstigem Wohnbau aufgenommen. Die Einwohnergemeinde Münsingen ist seit
Die übergeordnete Gesetzgebung verpflichtet die Gemeinden zur Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) bis Ende 2023. Seit der Fusion der Gemeinden Münsingen, Trimstein und Tägertschi in den Jahren 2013
wird auf die Themen einerseits mit entsprechenden Massnahmen im Richtplan Landschaft und andererseits mit präzisierten Baureglementsbestimmun- gen reagiert (beispielsweise Förderung einheimischer Arten, Minimierung der Bodenversiegelung, spezifische
Ortsplanung durch. Die heute geltenden kommunalen Instrumente (Richtpläne Verkehr, Landschaft und Energie sowie das Baureglement und die Zonenpläne 1 und 2) stammen aus dem Jahr 2010. Auslöser für die Ortsplanungsrevision (OPR) sind unter
werden die Fruchtfolgeflächen entweder durch Auszonungen oder Bodenaufwertungen kompensiert werden müssen. Im Baureglement steht explizit, dass die ESN im kommunalen Landschaftsschutzgebiet Rossboden gebaut werden darf. Aus Sicht der
werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. (Baureglement, Art. 22, Abs. 9) Um Ihnen die Bekämpfung der Problempflanzen so einfach wie möglich zu machen, veröffentlichen wir
im Privateigentum, einer gehört der Einwohnergemeinde Tägertschi. Baupolizei Für den Ortsteil Tägertschi bleibt das Baureglement Tägertschi auch nach dem Zusammenschluss mit Münsingen bis zur nächsten Gesamtortsplanungsrevision in Kraft.
im Richtplan Verkehr der Gemeinde Münsingen behördenverbindlich verankert. Die Umsetzung ist zudem im Zonenplan und Baureglement raumplanerisch sichergestellt. 3 yy eine reduzierte Lärmbelastung innerhalb der Siedlung (Dorf), yy eine insgesamt
entscheidet am 25. November 2018, ob die geplante Umzonung der Parzelle Nr. 103 am Jungfrauweg 1–9 mit Änderung des Baureglements und des Zonenplans realisiert werden kann. Gegen den Beschluss des Parlaments vom 29. Mai 2018 zur «Umzonung Parzelle
im Zentrum und in Bahnhofnähe von Münsingen vereinbaren, dass sie bei Neubauten das ihr aufgrund des Baureglementes zustehende Parkplatzangebot in privaten Einstellhallen massiv verkleinern. Erste Gespräche mit Grundeigentümern haben
sich die Neubauten in die bestehende Siedlungsstruktur ein. H1 Wie geht es weiter? Nach der Inkraftsetzung des neuen Baureglements wird die Überbauungsordnung ausgearbeitet und im Anschluss das Baugesuch gestellt. Beat Moser, Gemeindepräsident
Andreas Kägi, Gemeinderat, Ressort Planung und Entwicklung 18 8 3 Wie geht es weiter Nach der Inkraftsetzung des neuen Baureglements (geplant Mitte 2022) wird die öffentliche Ausschreibung an geeignete Wohnbauträger wie z. B. Genossenschaften
Die übergeordnete Gesetzgebung verpflichtet die Gemeinden zur Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) bis Ende 2023. Seit der Fusion der Gemeinden Münsingen, Trimstein und Tägertschi in den Jahren 2013
werden. Bereits bestehende Vorkommen sind aus den betroffenen Gebieten zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. (Baureglement, Art. 22, Abs. 9) Um Ihnen die Bekämpfung der Problempflanzen so einfach wie möglich zu machen, veröffentlichen wir
Münsingen rechtfertigt eine Reduktion der durchschnittlichen Parkplatzzahl pro Wohnung, was auch den Vorgaben des Baureglements 2021 entspricht. Vertiefende Abklärungen Das Beurteilungsgremium hat nicht nur Grundsätze für die weitere
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
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Freitag
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