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Temporäre Behinderungen auf Gemeindestrasen und Gehwegen
Ab dem 6. März 2023 wird die Trinkwasserleitung und das Elektrotrasse zwischen Innerer Giessenweg Nr. 12 bis Nr. 33 und die Strasse zwischen Innerer Giessenweg Nr. 12 bis Dorfmattweg 80 saniert bzw. neu erstellt. Die Arbeiten dauern bis ca. Ende 2023.
Abfallverordnung
Infolge des Personalausflugs ist die gesamte Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 10. Mai 2023, geschlossen.
Die Pilzkontrollstelle in Konolfingen ist vom 5. August bis 4. November 2023 geöffnet. Die Öffnungszeiten sind am Dienstag jeweils von 19.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Die Gemeinde Münsingen vermietet einen Einstellhallenparkplatz für monatlich CHF 120.00 am Standort Schulhausgasse 4a. Bei Interesse melden Sie sich bei David Lüthi, Leiter Liegenschaften, 031 724 52 33.
Die Gemeinde Münsingen vermietet einen Einstellhallenparkplatz für monatlich CHF 110.00 am Standort Neue Bahnhofstrasse 8. Bei Interesse melden Sie sich bei David Lüthi, Leiter Liegenschaften, 031 724 52 33.
Aufgrund der abfliessenden Wassermenge in der Aare ist die Schützenfahrbrücke seit Dienstagabend aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt.
Fasnachtsumzug 2024 - Verkehrsbehinderung
Um die neue Zu- und Wegfahrt zur Einstellhalle und die Umwidmung des Chutzenwegs zu ermöglichen, waren Anpassungen am Richtplan Verkehr Bahnhofquartier und am Richtplan Verkehr, Richtplankarte Veloverkehr, notwendig. Diese wurden 2015 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.
Die Mitwirkungseingaben werden derzeit ausgewertet.
Die Münsinger Stimmbevölkerung hat der Überbauungsordnung Senevita in der Volksabstimmung vom 4. März 2018 zugestimmt.
111 Privatpersonen, 7 Ortsparteien, 9 Organisationen und 2 Grundeigentümer haben sich im Rahmen der Mitwirkung zur Entlastungsstrasse Nord (ESN) geäussert. Ausserdem wurde eine Petition mit rund 660 Unterschriften eingereicht, welche eine «Variante light» fordert, die den Rossboden verschonen und ein Lastwagenfahrverbot beinhalten soll.
Routenverzeichnis und Strassensperrungen
Die Gemeinde Münsingen verfügt gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit der Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 04. März 2019 folgende Verkehrsmassnahme:
Die Gemeinde Münsingen verfügt gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 und mit der Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 04. März 2019 folgende Verkehrsmassnahme:
Der Bundesrat hat am 13. März 2020 eine Sofortmassnahme zur Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit Liquiditätsengpässen beschlossen.
Reto Gertsch (SVP), Ressort Infrastruktur demissioniert per 31.12.2018 aus beruflichen und privaten Gründen. Seine Nachfolge übernimmt per 01.01.2019 Susanne Bähler-Burkhart (SVP).
Vom Mittwoch, 29. Mai 2019, ab 16 Uhr bis Sonntag, 2. Juni 2019, bleibt die Verwaltung geschlossen (Auffahrt). Ab Montag, 3. Juni 2019, gelten wieder die ordentlichen Schalteröffnungszeiten.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
E-Mail