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Bereich: Verwaltung (1)erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrags innert 30 Tagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Förderbeitrages. Geförderte Projekte können durch die Gemeinde in der Kommunikationsarbeit erwähnt werden. Die aktuellen Formulare
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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