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Arbeit hat der Gemeinderat zusammen mit dem Parlament, mit der Bevölkerung, mit Fachleuten und Planern, mit der Verwaltung und vor allem auch mit vielen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern die gesamte baurechtliche Grundordnung
zu motivieren und ihnen bei Bedarf Hilfestellungen anzubieten. Schlüsselpersonen ergänzen die Dienste der Gemeinde (Verwaltung, Schulen u. a. m.) und machen generell den Schweizer Alltag für Migrantinnen und Migranten zugänglicher. Das Projekt
betroffen und bleiben unverändert im Bauinventar. In der Regel werden die Bauinventare der einzelnen Gemeinden verwaltungsanweisend bzw. behördenverbindlich in Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass ein Inventar zunächst nur von den kantonalen und
Das Bauinventar stützt sich auf Art. 10d–e BauG und Art. 13 Abs. 1 BauV. Es tritt in der Regel in genehmigter Form verwaltungsanweisend in Kraft und kann später als Grundlage für die grundeigentümerverbindliche Umsetzung im Nutzungsplanverfahren dienen
da kein neues Bauwerk erstellt wird. Einsprachen : Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.
Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen
031 724 51 11
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